Insbesondere das Bundesinnenministerium prüft, wie die Software bundesweit einheitlich genutzt werden könnte. Bislang kommt Gotham vor allem bei den Polizeibehörden in Hessen und Nordrhein-Westfalen zum Einsatz, allerdings gibt es auch auf Bundesebene bereits Anwender. Die unterschiedlichen Datenschutzgesetze der Länder erschweren jedoch eine übergreifende Regelung, weshalb eine Harmonisierung angestrebt wird.
Wie die Palantir Software auf Bundesebene funktioniert
Die Software Gotham ist darauf spezialisiert, große und unstrukturierte Datenmengen aus verschiedenen Quellen zu analysieren. Sie kann beispielsweise Informationen aus Polizeidatenbanken, sozialen Medien oder anderen öffentlichen Quellen zusammenführen. Dadurch sollen Ermittler Muster, Netzwerke und Verbindungen zwischen Personen erkennen, die sonst verborgen blieben.
Ein zentrales Merkmal ist die Visualisierung der Daten, denn komplexe Zusammenhänge werden in übersichtlichen Grafiken dargestellt. Ermittler können so beispielsweise die Kommunikationswege von Verdächtigen nachvollziehen oder Bewegungsprofile erstellen. Die Software arbeitet dabei nicht mit einem eigenen Algorithmus, der Entscheidungen trifft, sondern dient als Werkzeug, um menschlichen Analysten die Auswertung zu erleichtern.
Der Nutzen und die Kontroverse um Gotham
Befürworter des Systems argumentieren, dass die Software unverzichtbar für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus ist. Sie ermögliche es, relevante Hinweise in riesigen Datenmengen schnell zu finden und so Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Außerdem könnten durch die intelligente Verknüpfung von Informationen Täterprofile präziser erstellt werden.
Kritiker hingegen äußern erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Die massive Zusammenführung von Daten berge die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht geraten und gläsern werden. Es wird befürchtet, dass die Software zur Überwachung missbraucht werden könnte, während die Entscheidungsprozesse innerhalb des Systems für Außenstehende kaum nachvollziehbar sind.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Abhängigkeit von einem einzigen US-amerikanischen Anbieter. Da der Quellcode nicht offengelegt wird, besteht die Sorge vor möglichen Sicherheitslücken oder einem Einfluss ausländischer Nachrichtendienste. Aus diesem Grund fordern Datenschützer und Politiker strengere gesetzliche Vorgaben für den Einsatz der Palantir Software auf Bundesebene.
Anwendung und rechtliche Rahmenbedingungen
Der Einsatz von Analyse-Software wie Gotham ist rechtlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. In der Regel darf sie nur zur Abwehr konkreter Gefahren oder zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden. Eine anlasslose Massenüberwachung der Bevölkerung ist in Deutschland verboten, weshalb der Zugriff auf Daten immer richterlich genehmigt werden muss.
Die Landespolizeigesetze in Hessen und NRW haben den Einsatz bereits geregelt, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht Teile dieser Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Es forderte klarere Grenzen, damit die Persönlichkeitsrechte der Bürger geschützt bleiben. Auf Bundesebene fehlt bislang eine einheitliche gesetzliche Grundlage, die den Einsatz für alle Sicherheitsbehörden des Bundes regelt.
Daher arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des Bundespolizeigesetzes sowie an einer Neuregelung für das Bundeskriminalamt. Ziel ist es, den Einsatz von Analyse-Software rechtssicher zu gestalten und gleichzeitig den Ermittlern ein effektives Werkzeug an die Hand zu geben. Dabei müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau beachtet werden.
