Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll eine wichtige Frage zum Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt klären. Es geht dabei um einseitige Preiserhöhungen des Anbieters Vodafone, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage eingereicht hat. Hunderttausende Kunden könnten von diesem Urteil betroffen sein, weshalb die Entscheidung weitreichende Folgen haben könnte.
Hintergrund der Sammelklage gegen Vodafone
Im Frühjahr 2023 hatte Vodafone die Preise für viele seiner Festnetztarife, also DSL- und Kabel-Internetanschlüsse, um fünf Euro pro Monat erhöht. Das Unternehmen begründete diesen Schritt mit gestiegenen Kosten, beispielsweise für Energie. Allerdings waren viele Kunden mit dieser plötzlichen Anpassung nicht einverstanden, da sie laufende Verträge hatten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah darin ein rechtswidriges Vorgehen und startete deshalb eine Sammelklage. Dieser Klage haben sich mittlerweile mehr als 40.000 betroffene Verbraucher angeschlossen. Sie fordern die Rückzahlung der ihrer Meinung nach zu Unrecht gezahlten Beträge.
Warum der EuGH über die Vodafone Preiserhöhung entscheidet
Das Oberlandesgericht Hamm, das für den Fall zuständig ist, hat das Verfahren nun ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Grund dafür ist eine Unklarheit bezüglich der deutschen Gesetzgebung. Vodafone beruft sich auf eine Regelung im deutschen Telekommunikationsgesetz, die Preiserhöhungen erlaubt, wenn die Kosten des Anbieters steigen.
Allerdings muss diese nationale Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sein. Genau hier sehen die Richter in Hamm einen möglichen Konflikt. Eine entsprechende EU-Richtlinie könnte Anbietern wie Vodafone nämlich verbieten, Preise während der Vertragslaufzeit einseitig zu ändern, selbst wenn sie den Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Daher soll der EuGH nun prüfen, ob die deutsche Gesetzesgrundlage überhaupt gültig ist.
Das bedeutet die Entscheidung für Verbraucher
Sollte der EuGH der Auffassung des Verbraucherschutzverbands folgen, hätte dies erhebliche Konsequenzen. In diesem Fall wären die Preiserhöhungen von Vodafone unwirksam gewesen. Dadurch hätten die an der Sammelklage beteiligten Kunden einen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren.
Außerdem könnte ein solches Urteil die Rechte von Millionen anderer Mobilfunk- und Festnetzkunden in Deutschland stärken. Es würde klarstellen, dass wesentliche Vertragsbestandteile wie der Preis während der vereinbarten Laufzeit nicht einfach vom Anbieter geändert werden dürfen. Die Entscheidung aus Luxemburg wird daher mit großer Spannung erwartet, auch wenn bis zu einem endgültigen Urteil noch einige Zeit vergehen dürfte.
