Bürgergeld Reform 2026 – Härtere Sanktionen beschlossen

Die Bundesregierung hat den Weg für eine umfassende Bürgergeld Reform freigemacht, wodurch sich die Regeln für Empfänger von Grundsicherung bald ändern werden. Nach intensiven Verhandlungen innerhalb der Koalition wurde eine Einigung über die letzten strittigen Punkte erzielt. Daher kann der Gesetzentwurf nun dem Kabinett zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden.

So funktioniert die neue Bürgergeld Reform

Die Reform sieht vor allem eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten vor, denn die Zusammenarbeit zwischen Leistungsempfängern und Jobcentern soll verbindlicher werden. Ein zentraler Punkt ist, dass Bezieher von Sozialleistungen künftig ihren Anspruch vollständig verlieren können, wenn sie für die Behörden nicht erreichbar sind. Diese Regelung soll Totalverweigerern entgegenwirken, also Personen, die bewusst den Kontakt zum Jobcenter meiden.

Konkret bedeutet dies, dass bei wiederholtem, unentschuldigtem Versäumen von Terminen empfindliche Kürzungen drohen. Wer zwei Termine im Jobcenter verpasst, muss mit einer Leistungsminderung von 30 Prozent rechnen. Reagiert eine Person auf drei Meldeaufforderungen nicht, kann der gesamte Leistungsanspruch entfallen. In letzter Konsequenz könnte sogar die Übernahme der Wohnkosten gestrichen werden, wenn auch im Folgemonat kein Kontakt zustande kommt.

Warum die Regierung die Regeln anpasst

Das Hauptziel der Reform ist es, das Prinzip des „Förderns und Forderns“ zu stärken und die Zahl der Leistungsempfänger zu reduzieren. Die Regierung möchte sicherstellen, dass Sozialleistungen zielgerichtet bei denjenigen ankommen, die sie benötigen, während gleichzeitig die Mitwirkungspflichten der arbeitsfähigen Empfänger eingefordert werden. Dadurch soll die Akzeptanz des Sozialstaates in der Bevölkerung gestärkt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit. Außerdem soll der Vermittlung in Arbeit wieder ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, was eine teilweise Abkehr von der bisherigen Priorisierung von Weiterbildung darstellt. Die Regierung erhofft sich durch die schnellere Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt auch finanzielle Einsparungen für den Staatshaushalt.

Wichtige Änderungen im Überblick

Neben den verschärften Sanktionen gibt es weitere Anpassungen, die für Empfänger von Bedeutung sind. Die wichtigsten Punkte sind in der folgenden Liste zusammengefasst:

  • Neuer Name: Das Bürgergeld soll künftig nur noch „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen.
  • Anhörungspflicht: Bevor Sanktionen verhängt werden, müssen die Betroffenen die Gelegenheit zu einer Anhörung erhalten. Dies soll sicherstellen, dass besondere Lebenslagen, wie beispielsweise psychische Erkrankungen, berücksichtigt werden können.
  • Schonvermögen: Die bisherige Karenzzeit, in der Erspartes geschützt ist, wird verkürzt.
  • Meldepflicht: Es wird eine monatliche persönliche Meldepflicht im Jobcenter eingeführt, um den Kontakt zu intensivieren.

Umsetzung und Zeitplan

Obwohl der Kabinettsbeschluss nun bevorsteht, wird die praktische Umsetzung der Reform noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Verabschiedung im Kabinett muss der Gesetzentwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren. Experten rechnen damit, dass die neuen Regelungen frühestens Mitte 2026 vollständig in Kraft treten können, da unter anderem die IT-Systeme der Bundesagentur für Arbeit umfangreich angepasst werden müssen.

Bis zuletzt gab es Diskussionen um die genaue Ausgestaltung der Anhörungsregelungen, da einige Koalitionspartner befürchteten, die Sanktionen könnten dadurch untergraben werden. Diese Bedenken scheinen nun jedoch ausgeräumt, sodass dem politischen Prozess nichts mehr im Wege steht. Die Reform bleibt allerdings Gegenstand öffentlicher Debatten, wobei Sozialrechtler teilweise verfassungsrechtliche Bedenken äußern.