Arbeitszeitbetrug: Formen, Folgen und die drohende Kündigung

Die korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist eine grundlegende Pflicht für Arbeitnehmer. Kommt es hier zu absichtlichen Falschangaben, kann dies ernste Konsequenzen haben, denn Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Er liegt vor, wenn Mitarbeiter Arbeitszeit vortäuschen, die sie tatsächlich nicht geleistet haben, und dadurch dem Unternehmen finanziell schaden.

Bereits geringfügige Manipulationen können dabei rechtliche Schritte nach sich ziehen. Entscheidend ist der Vorsatz des Mitarbeiters, also die bewusste Täuschung über die geleistete Arbeitszeit. Dadurch wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich gestört.

Formen von Arbeitszeitbetrug erkennen und vermeiden

Arbeitszeitbetrug kann auf vielfältige Weise stattfinden. Ein klassisches Beispiel ist das sogenannte „Buddy Punching“, bei dem ein Kollege für einen anderen ein- oder ausstempelt, der gar nicht anwesend ist. Außerdem fallen darunter auch verlängerte Pausen, die nicht korrekt erfasst werden, oder die Erledigung privater Angelegenheiten während der bezahlten Arbeitszeit.

Auch das Vortäuschen von Dienstreisen oder die falsche Angabe von Arbeitsstunden im Homeoffice sind verbreitete Methoden. In vielen Fällen beginnen solche Vergehen im Kleinen, können sich aber summieren und einen erheblichen Schaden für das Unternehmen verursachen. Eine klare Kommunikation der Regeln zur Zeiterfassung hilft dabei, Missverständnisse von vornherein zu vermeiden.

Welche Konsequenzen drohen bei Manipulation der Arbeitszeit?

Stellt ein Arbeitgeber fest, dass Arbeitszeit manipuliert wurde, kann dies drastische Folgen für den betroffenen Mitarbeiter haben. Der Betrug am Zeiterfassungssystem zerstört das notwendige Vertrauen für eine weitere Zusammenarbeit. Deshalb stellt Arbeitszeitbetrug einen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche, also fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Gerichte haben in der Vergangenheit oft zugunsten der Arbeitgeber entschieden, selbst wenn es sich nur um wenige Minuten handelte. Eine vorherige Abmahnung ist in solchen Fällen häufig nicht erforderlich, da der Vertrauensbruch als besonders schwerwiegend eingestuft wird. Zudem kann der Arbeitgeber zu viel gezahltes Gehalt zurückfordern und unter Umständen sogar Schadensersatz verlangen.

So können Unternehmen vorbeugen

Unternehmen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Arbeitszeitbetrug vorzubeugen. Eine transparente und für alle verständliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung ist die Grundlage. Digitale Zeiterfassungssysteme, die beispielsweise biometrische Merkmale oder individuelle Chipkarten nutzen, erschweren Manipulationen erheblich.

Wichtig ist außerdem eine offene Unternehmenskultur, in der die Einhaltung von Regeln als fair und notwendig angesehen wird. Stichprobenartige Kontrollen können ebenfalls abschreckend wirken, während klare Ansagen verdeutlichen, dass das Unternehmen bei diesem Thema konsequent handelt. Dadurch lässt sich das Risiko von Betrugsfällen deutlich reduzieren.