„Ja“-Betrugsmasche am Telefon: So schützen Sie sich effektiv

Telefonanrufe von unbekannten Nummern können Verunsicherung auslösen, denn Kriminelle entwickeln immer neue Betrugsmaschen. Eine besondere Vorsicht bei Anrufen mit „Ja“ ist geboten, da Betrüger gezielt versuchen, dieses Wort von Angerufenen zu erhalten. Wer die Methode kennt, kann sich jedoch wirksam davor schützen und finanzielle Schäden vermeiden.

So funktioniert die „Ja“-Betrugsmasche am Telefon

Betrüger rufen wahllos Menschen an und stellen zu Beginn des Gesprächs eine einfache Frage. Diese lautet oft „Können Sie mich hören?“ oder eine ähnliche Variante, die eine Bestätigung mit „Ja“ provoziert. In dem Moment, in dem das Opfer „Ja“ sagt, zeichnen die Kriminellen diesen Teil des Gesprächs auf.

Diese Audioaufnahme dient den Betrügern anschließend als vermeintlicher Beweis für eine angebliche Zustimmung. Sie montieren das aufgezeichnete „Ja“ in einen fingierten Vertragsabschluss oder eine Service-Bestellung. Dadurch erwecken sie den Anschein, der Angerufene habe einem teuren Abonnement oder einem Kauf zugestimmt.

Warum die aufgezeichnete Zustimmung gefährlich ist

Kurze Zeit nach dem Anruf erhalten die Opfer eine Rechnung oder eine Vertragsbestätigung für ein Produkt, das sie nie bestellt haben. Die Betrüger nutzen die Aufnahme des Wortes „Ja“ als Druckmittel. Sie drohen mit rechtlichen Schritten oder Inkassounternehmen, falls die Zahlung verweigert wird, und verweisen auf die angebliche mündliche Zusage.

Obwohl eine solche Aufnahme vor Gericht oft keinen Bestand hätte, sind viele Betroffene eingeschüchtert. Sie zahlen die geforderte Summe, um weiteren Ärger zu vermeiden. Genau auf diese Reaktion spekulieren die Kriminellen, weshalb die Masche für sie so erfolgreich ist.

Tipps zum Schutz: So verhalten Sie sich richtig

Der beste Schutz vor dieser Betrugsart ist Misstrauen gegenüber unbekannten Anrufern. Beantworten Sie die Eingangsfrage „Können Sie mich hören?“ niemals direkt mit „Ja“. Stattdessen können Sie alternative Formulierungen verwenden, um das Gespräch fortzusetzen, ohne das kritische Wort zu nennen.

  • Antworten Sie mit einer Gegenfrage, zum Beispiel: „Worum geht es?“ oder „Mit wem spreche ich?“.
  • Sagen Sie stattdessen: „Ich kann Sie hören“ oder „Sprechen Sie weiter“.
  • Legen Sie im Zweifelsfall einfach auf, besonders wenn der Anrufer drängt oder das Gespräch merkwürdig erscheint.

Grundsätzlich sollten Sie am Telefon niemals persönliche Daten wie Kontonummern, Passwörter oder Adressen an unbekannte Personen weitergeben. Seriöse Unternehmen fragen solche sensiblen Informationen in der Regel nicht unaufgefordert am Telefon ab.

Wenn Sie bereits „Ja“ gesagt haben: Ein Quick-Check

Sollten Sie in die Falle getappt sein und eine Rechnung erhalten, bewahren Sie Ruhe. Sie sind den Betrügern nicht schutzlos ausgeliefert. Ein mündlich untergeschobener Vertrag ist rechtlich oft anfechtbar, allerdings ist schnelles Handeln entscheidend.

  1. Widersprechen Sie schriftlich: Legen Sie umgehend schriftlich Widerspruch gegen die Forderung ein. Senden Sie diesen am besten per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.
  2. Zahlen Sie nicht: Überweisen Sie kein Geld, auch wenn der Druck groß ist. Eine Zahlung könnte als Anerkennung der Forderung gewertet werden.
  3. Suchen Sie Hilfe: Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt, um sich beraten zu lassen.
  4. Erstatten Sie Anzeige: Informieren Sie die Polizei über den Betrugsversuch. Dadurch helfen Sie, andere potenzielle Opfer zu schützen.