Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass eine Parkscheibe während der gesamten Parkdauer von außen klar erkennbar sein muss. Ist die Windschutzscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, ist diese Bedingung nicht erfüllt. Dadurch kann ein Verwarngeld fällig werden, dessen Höhe je nach Parkdauer variieren kann.
Die rechtliche Situation bei einer nicht lesbaren Parkscheibe
Autofahrer haben eine sogenannte Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, dass alle Verkehrszeichen und Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört auch die Pflicht, die Parkscheibe sichtbar zu halten, weshalb das Freikratzen der Scheibe an der entsprechenden Stelle unerlässlich ist.
Ignoriert ein Fahrer diese Pflicht, handeln Ordnungsbeamte nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie prüfen, ob der Fahrer fahrlässig gehandelt hat. Während starker Schneefall während des Parkens als mildernder Umstand gelten kann, wird eine bereits beim Abstellen vereiste Scheibe meist als Versäumnis gewertet.
So vermeiden Sie ein Bußgeld im Winter
Um ein Knöllchen zu umgehen, sollten Sie die Windschutzscheibe vor dem Auslegen der Parkscheibe immer ausreichend freikratzen. Es genügt, einen kleinen Bereich direkt vor der Parkscheibe von Eis und Schnee zu befreien, damit die Ankunftszeit gut lesbar ist. Dieser kleine Aufwand spart Ärger und Geld.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Parkscheibe an einer Seitenscheibe anzubringen, falls diese frei ist. Wichtig ist nur, dass sie von außen gut gesehen werden kann. Außerdem hilft eine spezielle Thermoschutzfolie für die Windschutzscheibe, Vereisung von vornherein zu verhindern und sorgt somit für klare Sicht.
Was tun, wenn doch ein Strafzettel ausgestellt wurde?
Sollten Sie trotz aller Vorsicht ein Verwarngeld erhalten, weil die Parkscheibe hinter einer zugefrorenen Scheibe lag, lohnt sich eine genaue Prüfung. Machen Sie am besten sofort ein Foto von der Situation, das die Wetterbedingungen dokumentiert. Damit können Sie später belegen, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt haben, beispielsweise bei einem plötzlichen und heftigen Wintereinbruch.
Ein Einspruch gegen das Bußgeld kann sich lohnen, wenn unvorhersehbare Umstände vorlagen. Allerdings ist es immer die sicherste und einfachste Methode, für eine freie Sicht auf die Parkscheibe zu sorgen, bevor man das Fahrzeug verlässt.
