Flexstrom Insolvenz Auszahlung: Geld für Kunden – So geht’s

Viele Jahre nach der aufsehenerregenden Pleite des Billigstromanbieters Flexstrom gibt es Neuigkeiten für ehemalige Kunden. Sie können mit einer finanziellen Rückzahlung rechnen, denn nach über einem Jahrzehnt nähert sich eines der größten Insolvenzverfahren Deutschlands seinem Ende. Die Flexstrom Insolvenz Auszahlung ist damit ein wichtiger Schritt für die vielen betroffenen Verbraucher, die damals Geld durch Vorauszahlungen verloren hatten.Das Verfahren zog sich über zwölf Jahre hin, da es sich um eine der komplexesten Pleiten in der deutschen Wirtschaftsgeschichte handelte. Hunderttausende Gläubiger, hauptsächlich ehemalige Strom- und Gaskunden, hatten Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe angemeldet. Diese enorme Anzahl an Betroffenen machte die Abwicklung besonders langwierig und kompliziert.

Hintergründe der Flexstrom-Pleite

Flexstrom lockte Kunden einst mit sehr günstigen Tarifen, deren Preise allerdings oft erst im zweiten Vertragsjahr kostendeckend waren. Das Geschäftsmodell basierte stark auf Vorauszahlungen und Neukundenboni. Viele Kunden zahlten daher hohe Beträge im Voraus, um sich die günstigen Konditionen zu sichern.

Dieses System funktionierte jedoch nicht auf Dauer, weil viele Verbraucher bereits nach einem Jahr wieder kündigten. Dadurch geriet das Unternehmen in finanzielle Schieflage, was schließlich im Jahr 2013 zur Anmeldung der Insolvenz führte. Neben Flexstrom selbst waren auch Tochterfirmen wie Optimalgrün und Löwenzahn Energie betroffen.

Ablauf der Flexstrom Insolvenz Auszahlung

Die zuständige Insolvenzkanzlei hat nun mit dem finalen Schritt des Verfahrens begonnen. Die verbliebenen rund 370.000 Gläubiger werden aktuell angeschrieben, damit sie ihre Bankverbindung für die anstehende Auszahlung hinterlegen können. Ursprünglich gab es sogar über 835.000 Gläubiger, jedoch haben nicht alle ihre Forderungen geltend gemacht.

Die Auszahlungen sind für das vierte Quartal 2026 geplant. Wie hoch die Summe für jeden Einzelnen ausfallen wird, steht allerdings noch nicht fest. In Insolvenzverfahren erhalten Gläubiger üblicherweise nur einen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen zurück. Man spricht hier von einer Insolvenzquote. Das ist der prozentuale Anteil, den die Gläubiger von ihren angemeldeten Forderungen zurückerhalten.

Erfahrungsgemäß liegt diese Quote oft nur im einstelligen Prozentbereich. Dennoch ist die angekündigte Zahlung für die damals geschädigten Kunden eine lang erwartete, wenn auch späte, finanzielle Entschädigung.