Viele Menschen möchten Gutes tun und spenden ihr Leergut für einen sozialen Zweck. Allerdings lässt sich eine solche Pfandspende nicht von der Steuer absetzen. Das liegt an einer klaren Regelung im deutschen Steuerrecht, die zwischen Geld- und Sachspenden unterscheidet.
So funktioniert die Spende von Pfand
Bei der Rückgabe von Pfandflaschen oder -dosen im Supermarkt erhalten Kunden den Pfandwert zurück. An vielen Leergutautomaten gibt es zusätzlich die Möglichkeit, diesen Betrag per Knopfdruck an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Dadurch wird der Pfandbon direkt für den ausgewählten Zweck ausgestellt und das Geld fließt an die entsprechende Einrichtung.
Diese Art der Spende ist sehr unkompliziert und beliebt, weil sie ohne zusätzlichen Aufwand im Alltag erledigt werden kann. Dennoch führt sie steuerlich oft zu Missverständnissen, denn für eine steuerliche Absetzbarkeit gelten klare Voraussetzungen.
Warum lässt sich eine Pfandspende nicht von der Steuer absetzen?
Das Finanzamt erkennt Pfandbons nicht als klassische Geldspende an. Stattdessen wird der gespendete Pfandbon als eine sogenannte Sachspende behandelt. Der Grund dafür ist, dass der Spender nicht direkt Geld überweist, sondern einen Anspruch auf eine Auszahlung – den Pfandbon – an die Organisation abtritt.
Für Sachspenden gelten jedoch strenge Nachweispflichten. Der Spender müsste den genauen Wert der Spende lückenlos belegen können, was bei einem einfachen Pfandbon aus dem Automaten nicht möglich ist. Außerdem müsste die gemeinnützige Organisation eine detaillierte Spendenbescheinigung über den Wert der Sachzuwendung ausstellen, was in der Praxis einen zu hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Alternativen für eine steuerlich absetzbare Spende
Wer seine Spende steuerlich geltend machen möchte, sollte einen anderen Weg wählen. Eine direkte Geldspende per Überweisung an eine gemeinnützige Organisation ist die einfachste Methode. In diesem Fall kann die Organisation eine Spendenquittung ausstellen, die problemlos vom Finanzamt anerkannt wird.
Wenn Sie dennoch Ihr Pfand nutzen möchten, um Gutes zu tun, können Sie sich das Pfandgeld auszahlen lassen. Anschließend können Sie diesen oder einen anderen Betrag direkt an die Organisation Ihrer Wahl überweisen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie für Ihre Spende auch eine gültige Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung erhalten.
