300.000 Euro Bußgeld für 1N Telecom: Datenschutz-Verstöße

Wegen schwerwiegender Verstöße gegen den Datenschutz muss das Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Die Bundesnetzagentur verhängte die Strafe, da das Unternehmen unerlaubte Werbeanrufe tätigte und dabei systematisch gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig der Schutz persönlicher Daten im Geschäftsverkehr ist.

Hintergründe zum Bußgeld gegen 1N Telecom

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur kamen ins Rollen, nachdem sich zahlreiche Verbraucher über unerwünschte Werbeanrufe von 1N Telecom beschwert hatten. Das Unternehmen aus Düsseldorf steht im Verdacht, Kunden am Telefon unter Druck gesetzt zu haben, um ihnen neue Verträge zu verkaufen. Dabei wurden sensible Kundendaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum abgefragt, ohne dass eine gültige Einwilligung für die Datennutzung zu Werbezwecken vorlag.

Ein zentraler Kritikpunkt war das Vorgehen bei der sogenannten Werbeeinwilligung. 1N Telecom konnte in vielen Fällen nicht nachweisen, dass die Angerufenen tatsächlich zugestimmt hatten, kontaktiert zu werden. Eine solche Einwilligung ist jedoch eine Grundvoraussetzung für legale Werbeanrufe, weshalb die Behörde hier einen klaren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sah.

Systematische Datenschutzverstöße festgestellt

Die Bundesnetzagentur wirft dem Unternehmen vor, die Datenschutzvorgaben systematisch missachtet zu haben. Neben den fehlenden Einwilligungen für Werbeanrufe wurden auch die Informationspflichten verletzt. Das bedeutet, dass die Betroffenen nicht ausreichend darüber aufgeklärt wurden, welche ihrer Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.

Außerdem wurde bemängelt, dass das Unternehmen die Rechte der Betroffenen missachtete. Wenn Verbraucher beispielsweise Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangten oder deren Löschung forderten, kam 1N Telecom diesen Anfragen oft nicht oder nur unzureichend nach. Solche Auskunfts- und Löschersuchen sind allerdings ein Kernrecht innerhalb der DSGVO.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur

Die Höhe des Bußgeldes von 300.000 Euro begründet die Bundesnetzagentur mit der Schwere und dem systematischen Charakter der Verstöße. Das Vorgehen von 1N Telecom habe gezeigt, dass die grundlegendsten Prinzipien des Datenschutzes nicht eingehalten wurden. Daher war eine empfindliche Strafe notwendig, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Sollte dies geschehen, wird der Fall vor dem zuständigen Amtsgericht weiterverhandelt. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur sendet jedoch ein klares Signal an die gesamte Branche, dass Verstöße gegen den Datenschutz konsequent geahndet werden.