Verlustbescheinigung richtig beantragen: So sparen Sie Steuern

Anleger, die im laufenden Jahr Verluste mit Aktien oder anderen Kapitalanlagen erzielt haben, sollten rechtzeitig handeln. Eine sogenannte Verlustbescheinigung kann nämlich dabei helfen, Steuern zu sparen. Wer jedoch Fehler beim Beantragen der Verlustbescheinigung macht, riskiert finanzielle Nachteile, weshalb eine fristgerechte und korrekte Antragsstellung entscheidend ist.

Was ist eine Verlustbescheinigung?

Eine Verlustbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das eine Bank oder ein Broker für Anleger ausstellt. Dieses Dokument weist die realisierten Verluste aus Kapitalanlagen innerhalb eines Kalenderjahres nach. Dadurch können diese Verluste in der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, um sie mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen bei anderen Banken zu verrechnen.

Die Verrechnung senkt die gesamte Kapitalertragsteuer, die auch als Abgeltungssteuer bekannt ist. Ohne eine solche Bescheinigung verrechnet eine Bank Verluste nur intern mit Gewinnen, die bei derselben Bank erzielt wurden. Ein bankübergreifender Ausgleich ist allerdings nur über die Steuererklärung möglich.

Häufige Fehler beim Beantragen der Verlustbescheinigung vermeiden

Um die steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen, müssen Anleger einige wichtige Punkte beachten. Fehler im Prozess können teuer werden, weshalb die folgenden Hinweise helfen, die häufigsten Fallstricke zu umgehen.

  • Frist verpassen: Der Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung muss bei der Bank bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eingehen. Wird diese Frist versäumt, stellt die Bank das Dokument nicht mehr aus, und die Verluste können nicht mehr für das entsprechende Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Verluste falsch zuordnen: Das Steuerrecht unterscheidet streng zwischen verschiedenen Verlustarten. So dürfen beispielsweise Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Verluste aus anderen Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Anleihen oder Fonds, können hingegen breiter mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden verrechnet werden. Eine falsche Zuordnung in der Steuererklärung kann das Finanzamt beanstanden.
  • Antrag stellen, obwohl er unnötig ist: Werden sowohl Gewinne als auch Verluste bei derselben Bank erzielt, ist kein Antrag erforderlich. Die Bank verrechnet die Beträge automatisch miteinander. Ein Antrag ist also nur dann sinnvoll, wenn man Depots bei mehreren Banken unterhält und Verluste bei der einen mit Gewinnen bei der anderen Bank ausgleichen möchte.
  • Bescheinigung für nicht realisierte Verluste beantragen: Eine Verlustbescheinigung gibt es nur für tatsächlich realisierte Verluste. Das bedeutet, die Wertpapiere müssen verkauft worden sein. Buchverluste, also Wertminderungen von Papieren, die sich noch im Depot befinden, sind steuerlich nicht relevant.
  • Den Verlustvortrag ignorieren: Stellt eine Bank eine Verlustbescheinigung aus, wird der interne Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt. Das bedeutet, die Bank trägt die Verluste nicht automatisch ins nächste Jahr vor. Werden die Verluste dann nicht in der Steuererklärung angegeben, verfallen sie. Ohne Antrag würde die Bank die Verluste hingegen ins Folgejahr übertragen, wo sie mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden könnten.

Praktische Tipps für Anleger

Prüfen Sie Ihr Portfolio rechtzeitig vor Jahresende. Wenn Sie Verluste realisieren möchten, um sie steuerlich zu nutzen, sollten Sie die Verkäufe frühzeitig planen. Behalten Sie dabei die Frist zum 15. Dezember für den Antrag bei Ihrer Bank fest im Blick.

Dokumentieren Sie außerdem alle Kapitalerträge und Verluste von sämtlichen Konten und Depots. Eine saubere Aufstellung erleichtert das korrekte Ausfüllen der Anlage KAP in der Steuererklärung. Im Zweifelsfall kann zudem die Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll sein, um alle steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.