Steuererklärung früher abgeben: Das müssen Sie jetzt tun

Normalerweise haben Steuerpflichtige für ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wenn ein Steuerberater hilft, verlängert sich diese Frist sogar erheblich. Dennoch kann es vorkommen, dass das Finanzamt Sie auffordert, die Steuererklärung früher abzugeben. Dies ist rechtlich zulässig und sollte ernst genommen werden.

Gründe für eine vorzeitige Anforderung der Steuererklärung

Das Finanzamt kann aus verschiedenen Gründen eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung verlangen. Ein häufiger Grund ist, dass die Behörde eine hohe Steuernachzahlung erwartet und diese möglichst schnell festsetzen möchte. Dies geschieht oft, um zu verhindern, dass die Steuerschuld durch eine späte Abgabe erst sehr spät fällig wird.

Außerdem kann eine solche Aufforderung erfolgen, wenn in der Vergangenheit die Abgabefristen nicht eingehalten wurden. Das Finanzamt nutzt diese Maßnahme dann, um für die Zukunft auf eine pünktlichere Abgabe hinzuwirken. Auch bei einer Betriebsaufgabe oder wenn Sie beabsichtigen, ins Ausland umzuziehen, kann die Behörde auf einer früheren Abgabe bestehen, um steuerliche Angelegenheiten zeitnah zu klären.

Was tun, wenn das Finanzamt die Steuererklärung früher abgeben fordert?

Erhält man ein solches Schreiben, setzt das Finanzamt eine neue, frühere Frist, die verbindlich ist. Diese Frist muss angemessen sein, was bedeutet, dass Ihnen genügend Zeit zur Erstellung der Erklärung bleiben muss. Eine Frist von nur wenigen Wochen wäre daher in der Regel unzulässig.

Sollte die gesetzte Frist zu kurz sein, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Diesen sollten Sie gut begründen, zum Beispiel mit fehlenden Unterlagen oder einem krankheitsbedingten Ausfall. Es ist ratsam, diesen Antrag schriftlich einzureichen, um einen Nachweis zu haben.

Ignorieren sollten Sie die Aufforderung keinesfalls. Wenn Sie die neue Frist ohne Rückmeldung verstreichen lassen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Darüber hinaus hat die Behörde die Möglichkeit, Ihre Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, was oft zu Ihrem Nachteil ausfällt.

Rechtliche Grundlagen und mögliche Schritte

Die rechtliche Grundlage für die vorzeitige Anforderung findet sich in der Abgabenordnung (AO). Diese erlaubt dem Finanzamt, die Abgabe individuell vorzuziehen, sofern sachliche Gründe vorliegen. Die allgemeingültigen gesetzlichen Abgabefristen werden dadurch für den betroffenen Steuerpflichtigen außer Kraft gesetzt.

Sollten Sie mit der Anordnung nicht einverstanden sein, weil Sie die Gründe für nicht gerechtfertigt halten, können Sie Einspruch einlegen. Ein Einspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, weshalb Sie parallel eine Aussetzung der Vollziehung beantragen sollten. In den meisten Fällen ist es allerdings sinnvoller und weniger aufwendig, zunächst das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt zu suchen oder eine Fristverlängerung zu beantragen.