Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Anleger nach dem Wirecard-Skandal keinen Schadensersatz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY fordern können. Diese Entscheidung beendet die Hoffnung vieler Aktionäre, ihre Verluste ersetzt zu bekommen. Das Urteil betrifft insbesondere jene Anleger, die ihre Aktien bereits vor der Veröffentlichung der entscheidenden Ad-hoc-Mitteilung über die fehlenden 1,9 Milliarden Euro besaßen.
Hintergründe der Wirecard Klage vor dem BGH
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Wirtschaftsprüfer von EY für die Verluste der Wirecard-Aktionäre haften müssen. Kläger argumentierten, dass EY die Bilanzen des ehemaligen DAX-Konzerns über Jahre hinweg unrechtmäßig testiert hatte. Dadurch sei der Bilanzbetrug erst möglich geworden, weshalb die Prüfer eine Mitschuld an den Kursverlusten trügen.
Der BGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Richter stellten klar, dass die Pflichten eines Abschlussprüfers primär dem geprüften Unternehmen selbst gelten, also Wirecard, und nicht einzelnen Aktionären. Eine Haftung gegenüber Anlegern käme nur bei vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung infrage, wofür das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte sah.
Warum Aktionäre keine Entschädigung erhalten
Ein wesentlicher Punkt des Urteils ist die Unterscheidung zwischen Anlegern, die Aktien kauften, und solchen, die sie hielten. Die Schutzwirkung eines Testats bezieht sich laut BGH auf Kaufentscheidungen, die auf Basis falscher Bilanzen getroffen werden. Anleger, die ihre Aktien jedoch bereits besaßen und sie lediglich nicht verkauften, können sich nicht auf fehlerhafte Testate berufen.
Man spricht hier vom sogenannten „buy-and-hold“-Schaden. Der Bundesgerichtshof hat nun bekräftigt, dass ein solcher Schaden in Deutschland rechtlich nicht ersatzfähig ist. Außerdem betonten die Richter, dass selbst bei einer fehlerhaften Prüfung nicht automatisch eine Haftung gegenüber allen Kapitalmarktteilnehmern entsteht.
Die Folgen des BGH-Urteils für Anleger
Für Tausende von geschädigten Wirecard-Aktionären bedeutet dieses Urteil, dass ihre Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY kaum noch Aussicht auf Erfolg haben. Zwar war das Verfahren vor dem BGH ein einzelner Musterfall, allerdings hat es eine Signalwirkung für viele weitere anhängige Prozesse an unteren Instanzen.
Anlegeranwälte zeigten sich enttäuscht, während EY das Urteil als Bestätigung seiner Rechtsposition wertete. Die Entscheidung zementiert die bisherige deutsche Rechtsprechung zur Prüferhaftung und stellt klar, dass der Schutz von Kapitalanlegern Grenzen hat. Damit bleibt für viele Betroffene nur noch die Hoffnung auf eine geringe Quote aus dem laufenden Insolvenzverfahren der Wirecard AG.
