Wer getrennt lebt und für ein Kind verantwortlich ist, muss sich oft mit der Frage auseinandersetzen, wie man den Kindesunterhalt berechnen kann. Die Höhe dieser Zahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, sorgt aber durch klare gesetzliche Regelungen für eine finanzielle Absicherung des Kindes.
So wird der Kindesunterhalt berechnet
Grundlage für die Berechnung des Unterhalts ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, dient aber deutschlandweit als anerkannte Richtlinie für Gerichte. Sie staffelt die Unterhaltsbeträge nach dem Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Die Tabelle teilt die Kinder in verschiedene Altersstufen ein, da der finanzielle Bedarf mit dem Alter steigt. Gleichzeitig berücksichtigt sie das Einkommen der Person, die den Unterhalt zahlen muss, in verschiedenen Einkommensgruppen. Wer mehr verdient, muss dementsprechend auch mehr Unterhalt zahlen, denn die finanzielle Leistungsfähigkeit spielt eine zentrale Rolle.
Ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung ist das Kindergeld. Dieses wird zur Hälfte vom errechneten Unterhaltsbetrag abgezogen, weil es beiden Elternteilen zusteht. Dadurch reduziert sich die tatsächliche Summe, die monatlich überwiesen werden muss.
Was ist der Mindestunterhalt?
Der Gesetzgeber hat einen Mindestunterhalt festgelegt, der Kindern in jedem Fall zusteht. Dieser Betrag orientiert sich am steuerfreien Existenzminimum des Kindes und wird regelmäßig angepasst. Die genaue Höhe variiert ebenfalls je nach Alter des Kindes und stellt die unterste Grenze der finanziellen Unterstützung dar.
Allerdings muss auch der zahlende Elternteil seinen eigenen Lebensunterhalt sichern können. Dafür gibt es den sogenannten Selbstbehalt. Das ist ein Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Zahlung mindestens verbleiben muss. Dieser Selbstbehalt unterscheidet sich danach, ob die Person erwerbstätig ist oder nicht.
Online-Rechner als erste Orientierung
Um eine erste Einschätzung zur möglichen Höhe des Kindesunterhalts zu erhalten, können Online-Rechner hilfreich sein. Diese Tools fragen die wichtigsten Daten wie das Nettoeinkommen, das Alter des Kindes und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Anschließend liefern sie eine unverbindliche Schätzung des zu zahlenden Betrags.
Solche Rechner ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung, da sie nicht alle individuellen Umstände berücksichtigen können. Besondere Ausgaben für das Kind, wie beispielsweise für eine Klassenfahrt oder eine Zahnspange, werden als Sonderbedarf oder Mehrbedarf bezeichnet und müssen zusätzlich geklärt werden. Für eine verbindliche Festlegung ist daher oft die Unterstützung durch das Jugendamt oder einen Anwalt sinnvoll.
