Der Teenager erlitt eine schwere Bauchverletzung und musste notoperiert werden. Glücklicherweise besteht nach Angaben der behandelnden Ärzte aktuell keine Lebensgefahr mehr. Der Vorfall wirft jedoch ernste Fragen zur Vorgehensweise der Polizei und zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes auf.
Hintergründe zum Polizeieinsatz in Gelsenkirchen
Die Polizei wurde in der Nacht zu Samstag alarmiert, weil sich Anwohner über Lärm aus einer Wohnung beschwerten. Als die Beamten vor Ort eintrafen, trafen sie auf einen 38-jährigen Mann, der sich verbal aggressiv verhalten haben soll. Die Situation spitzte sich zu, woraufhin der Mann die Polizisten bedrohte und mit einem Messer auf sie zuging.
Während dieses Geschehens befand sich seine zwölfjährige Tochter in unmittelbarer Nähe. Ein Polizist gab daraufhin einen Schuss ab, der jedoch nicht den Angreifer, sondern das Mädchen im Bauch traf. Der Vater wurde anschließend durch den Einsatz von Pfefferspray überwältigt und festgenommen, wobei auch er leichte Verletzungen erlitt.
Ermittlungen nach dem Schuss aus der Polizeiwaffe auf die Zwölfjährige
Unmittelbar nach dem Vorfall haben die Behörden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, um den Schuss aus der Polizeiwaffe auf die Zwölfjährige lückenlos aufzuklären. Aus Neutralitätsgründen wurde die Untersuchung an die Kriminalpolizei in Münster übergeben. Diese soll nun den genauen Hergang rekonstruieren und die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe prüfen.
Ein zentraler Punkt der Ermittlungen wird sein, warum die Kugel das Kind traf und nicht den Angreifer. Außerdem wird die Bodycam des Beamten ausgewertet, die den gesamten Einsatz aufgezeichnet hat. Die Staatsanwaltschaft Essen leitet das Verfahren und wird auf Basis der Ermittlungsergebnisse über mögliche strafrechtliche Konsequenzen entscheiden.
Reaktionen und rechtliche Einordnung
Der Vorfall hat eine Debatte über den Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei ausgelöst, insbesondere wenn Kinder oder unbeteiligte Personen in der Nähe sind. Rechtlich ist der Schusswaffengebrauch streng geregelt und darf nur als letztes Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben eingesetzt werden.
Es wird nun geprüft, ob der Polizist in einer Notwehrsituation handelte und ob der Schuss auf das Mädchen ein tragischer Unfall im Rahmen eines rechtmäßigen Einsatzes war. Die Ermittler müssen daher klären, ob der Beamte alle anderen Mittel ausgeschöpft hatte, bevor er zur Waffe griff. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden mit Spannung erwartet.
