Der Dezember bringt für Verbraucher in Deutschland einige wichtige Neuerungen. Diese betreffen vor allem die Bereiche Autofahren, Bahnreisen und Online-Einkäufe. Wer die neuen Regeln kennt, kann sich auf die veränderten Bedingungen einstellen und ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Änderungen im Dezember für Autofahrer
Für Autofahrer tritt eine bedeutende Änderung bei der Bereifung in Kraft. Ab dem 1. Dezember gilt eine erweiterte Winterreifenpflicht, die sich auf das Alpine-Symbol, eine stilisierte Darstellung eines Berges mit Schneeflocke, konzentriert. Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen und vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind nur noch bis zum 30. September 2024 erlaubt. Danach müssen alle Winter- und Ganzjahresreifen zwingend das Alpine-Symbol aufweisen.
Diese neue Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr bei winterlichen Bedingungen erhöhen, da das Alpine-Symbol strengere und einheitliche Prüfkriterien voraussetzt. Autofahrer sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ihre Bereifung den neuen Anforderungen entspricht, um Bußgelder zu vermeiden. Außerdem ist es ratsam, sich nicht allein auf das Herstellungsdatum zu verlassen, sondern aktiv nach dem Alpine-Symbol auf der Reifenflanke zu suchen.
Neuer Fahrplan bei der Deutschen Bahn
Auch für Bahnreisende gibt es im Dezember wichtige Anpassungen, denn die Deutsche Bahn führt ihren jährlichen Fahrplanwechsel durch. Dieser tritt in der Regel am zweiten Sonntag des Monats in Kraft und bringt veränderte Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie neue Zugverbindungen mit sich. Während einige Strecken von einem verbesserten Angebot profitieren, kann es auf anderen Linien zu Einschränkungen oder veränderten Routenführungen kommen.
Reisende sollten sich deshalb vor Fahrtantritt unbedingt über die aktuellen Verbindungen informieren. Die neuen Fahrplandaten sind üblicherweise einige Wochen vor der Umstellung über die offizielle Webseite der Deutschen Bahn, die DB-Navigator-App sowie an den Fahrkartenautomaten verfügbar. Eine frühzeitige Prüfung der gewünschten Verbindung verhindert unangenehme Überraschungen am Reisetag.
Online-Shopping: Das Geoblocking-Verbot
Im Bereich des Online-Handels wird eine EU-Verordnung wirksam, die das sogenannte Geoblocking verbietet. Unter Geoblocking versteht man eine Praxis, bei der Online-Händler Kunden aus anderen EU-Ländern den Zugang zu ihren Webseiten verwehren oder sie automatisch auf eine nationale Seite mit abweichenden Preisen und Angeboten umleiten. Diese Diskriminierung aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz ist damit nicht mehr zulässig.
Kunden aus Deutschland können somit bei Händlern im gesamten EU-Ausland zu den gleichen Konditionen einkaufen wie Einheimische. Allerdings verpflichtet die Regelung die Händler nicht, auch in jedes EU-Land zu liefern. Es kann also weiterhin vorkommen, dass ein Produkt zwar bestellt, aber nicht an eine deutsche Adresse versendet werden kann.
