Der Digital Services Act ist ein zentrales Regelwerk der EU, das große Online-Plattformen dazu verpflichtet, konsequenter gegen illegale Inhalte wie Hassrede oder die Verbreitung von Falschinformationen vorzugehen. Außerdem müssen die Unternehmen ihre internen Prozesse transparent machen und den Nutzern mehr Kontrolle geben. Die EU-Kommission prüft nun, ob X diesen Verpflichtungen ausreichend nachkommt.
Hintergründe des Verfahrens gegen X
Die Einleitung des Verfahrens ist das Ergebnis monatelanger Beobachtungen und Analysen durch die EU-Behörden. Konkret geht es um mehrere Kritikpunkte, die von der Kommission unter der Leitung von EU-Kommissar Thierry Breton zusammengetragen wurden. Ein wesentlicher Aspekt ist der Vorwurf, dass X nicht genug unternimmt, um die Verbreitung von Desinformation und illegalen Inhalten zu stoppen.
Besonders nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 soll die Plattform mit Falschmeldungen und manipulierten Bildern überflutet worden sein. Die EU-Kommission hatte das Unternehmen daraufhin öffentlich ermahnt, allerdings scheint die Reaktion aus Brüsseler Sicht nicht ausreichend gewesen zu sein. Deshalb wird nun in einem formellen Verfahren geprüft, ob ein systemisches Versagen beim Risikomanagement vorliegt.
Mögliche Verstöße und Konsequenzen
Die Liste der potenziellen Verstöße ist lang. Neben dem mangelhaften Vorgehen gegen Desinformation bemängelt die EU auch die Transparenz der Plattform. So seien die Maßnahmen zur Kennzeichnung von Werbung nicht ausreichend klar, wodurch Nutzer getäuscht werden könnten. Ebenfalls kritisiert wird die Abschaffung des sogenannten „Blue-Tick“-Verifizierungssystems für Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens, das durch ein kostenpflichtiges Abo-Modell ersetzt wurde.
Ein weiterer Punkt betrifft den Zugang für Forscher zu den Daten der Plattform. Der DSA schreibt vor, dass unabhängige Experten die Algorithmen und Inhaltemoderation von Plattformen überprüfen können müssen, um Risiken für die Gesellschaft zu bewerten. X soll diesen Zugang jedoch erschweren. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass X gegen den DSA verstoßen hat, kann sie eine Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, was sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren könnte.
Was die Untersuchung für die Zukunft bedeutet
Das Verfahren gegen X ist das erste seiner Art seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act. Es gilt daher als Testfall dafür, wie konsequent die EU ihre neuen, strengeren Regeln gegenüber den großen Tech-Konzernen durchsetzen wird. Die Untersuchung wird nun einige Zeit in Anspruch nehmen, während der die Kommission weitere Beweise sammelt.
Für X bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, denn das Unternehmen muss nun detailliert auf die Vorwürfe reagieren und seine internen Prozesse offenlegen. Das Ergebnis des Verfahrens wird weitreichende Signalwirkung für die gesamte Branche haben und zeigen, wie ernst es der Europäischen Union mit der Regulierung des digitalen Raums ist.
