Dadurch müssen Mieter nicht mehr den Umweg über das öffentliche Stromnetz gehen, um den Solarstrom ihres eigenen Hauses zu nutzen. Stattdessen wird die Energie direkt vor Ort verbraucht, was Netzentgelte, Umlagen und Steuern einspart. Der nicht genutzte Strom kann weiterhin ins allgemeine Netz eingespeist und vergütet werden.
So funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Strom
Das Prinzip der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist einfach: Eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses produziert Strom. Dieser wird direkt an die Bewohner des Hauses weitergeleitet, die ihn für ihre Wohnungen oder für gemeinschaftlich genutzte Anlagen wie Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos verwenden. Jeder Teilnehmer schließt dafür einen speziellen Stromliefervertrag mit dem Betreiber der Solaranlage ab, meist dem Vermieter.
Ein intelligentes Messsystem, auch als Smart Meter bekannt, erfasst dabei den individuellen Verbrauch jedes Haushalts. Es misst genau, wie viel Strom von der Solaranlage bezogen und wie viel zusätzlich aus dem öffentlichen Netz benötigt wird. Diese transparente Erfassung stellt sicher, dass jeder nur für seinen tatsächlichen Verbrauch zahlt.
Der Vertrag für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung muss klar vom normalen Mietvertrag getrennt sein. Außerdem darf die Laufzeit zwei Jahre nicht überschreiten und die Kündigungsfrist ist auf drei Monate begrenzt. Dadurch bleiben Mieter flexibel und können den Stromanbieter für den Reststrom aus dem Netz frei wählen.
Welche Vorteile bietet das neue Modell?
Der größte Vorteil liegt in der Kostenersparnis. Da der lokal erzeugte Solarstrom ohne Netzdurchleitung auskommt, entfallen viele Abgaben und Entgelte, die den Strompreis normalerweise in die Höhe treiben. Der Strompreis für die Bewohner kann dadurch bis zu 40 Prozent günstiger sein als der des örtlichen Grundversorgers.
Zusätzlich profitieren die Teilnehmer von einer größeren Unabhängigkeit von den schwankenden Preisen am Energiemarkt. Während die Kosten für Netzstrom steigen können, bleibt der Preis für den selbst erzeugten Solarstrom stabil. Dies sorgt für eine bessere Planbarkeit der eigenen Energiekosten und schont den Geldbeutel nachhaltig.
Nicht zuletzt leistet jeder Teilnehmer einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die Nutzung von sauberem Solarstrom reduziert den CO2-Ausstoß und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Modell stärkt außerdem die lokale Energiegemeinschaft und das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum.
Wichtige Aspekte für die Umsetzung
Damit die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erfolgreich startet, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Betreiber der Photovoltaikanlage, zum Beispiel der Vermieter oder eine Energiegenossenschaft, muss das Modell allen Mietparteien im Gebäude anbieten. Allerdings ist die Teilnahme für Mieter freiwillig.
Der Betreiber ist außerdem für die Installation, Wartung und den Betrieb der Anlage verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Stromversorgung jederzeit gewährleistet ist, auch wenn die Sonne nicht scheint. Hierfür wird der Reststrombedarf durch einen Vertrag mit einem externen Energieversorger gedeckt.
Eine klare und verständliche Vertragsgestaltung ist ebenfalls entscheidend. Alle Kosten und Konditionen müssen transparent aufgeschlüsselt sein, damit die Bewohner genau wissen, worauf sie sich einlassen. Ein Mustervertrag, der von der Bundesnetzagentur bereitgestellt wird, kann hierbei als Orientierung dienen.
