Ein großflächiger Warnstreik im Nahverkehr MV legt am heutigen Montag zahlreiche Bus- und Straßenbahnlinien lahm. Dadurch müssen sich Pendler und Schüler auf erhebliche Einschränkungen und Ausfälle einstellen, denn die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten kommunaler Verkehrsbetriebe zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Während einige Regionen komplett vom öffentlichen Leben abgeschnitten sind, versuchen andere Betriebe, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten.
Welche Regionen sind vom Streik besonders betroffen?
Die Auswirkungen des Warnstreiks sind in Mecklenburg-Vorpommern regional sehr unterschiedlich. In den Städten Schwerin und Rostock sowie im Landkreis Ludwigslust-Parchim kommt der öffentliche Nahverkehr nahezu vollständig zum Erliegen, da hier die Verkehrsbetriebe den Betrieb komplett eingestellt haben. Fahrgäste müssen sich daher alternative Transportmöglichkeiten suchen.
In anderen Landesteilen gibt es zumindest eingeschränkte Angebote. So verkehrt die Nahbus Nordwestmecklenburg GmbH nach dem Samstagsfahrplan, während die Rebus Regionalbus Rostock GmbH einen speziellen Ersatzfahrplan eingerichtet hat. Die Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft (MVVG) rechnet vor allem in den Gebieten um Röbel und Waren mit erheblichen Ausfällen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen gibt es ebenfalls Ausnahmen, denn die Wittower Fähre und die Buslinie 25 sollen trotz des Streiks fahren. Allerdings fallen dort die regulären Schulbusse aus, was viele Familien vor organisatorische Herausforderungen stellt.
Einschränkungen auch im regionalen Zugverkehr
Zusätzlich zu den Ausfällen bei Bussen und Straßenbahnen hat auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Diese betreffen gezielt den Regionalverkehr in einem bestimmten Zeitfenster. Zwischen 7:00 Uhr und 9:30 Uhr morgens könnte es daher zu Störungen auf folgenden Strecken kommen:
- RB15: Waren – Malchow – Plau am See
- RB16: Mirow – Neustrelitz
- RB74: Plau am See – Pritzwalk
Laut EVG kann der Warnstreik spürbare Folgen für den Regionalverkehr der Deutschen Bahn und der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) haben. Außerdem sind Beeinträchtigungen im Schüler- und Güterverkehr nicht ausgeschlossen.
Wo der Nahverkehr planmäßig verkehrt
Es gibt jedoch auch Regionen, in denen Fahrgäste wie gewohnt an ihr Ziel kommen. In der Stadt Neubrandenburg wird nicht gestreikt, da die dortigen Verkehrsbetriebe an einen anderen Tarifvertrag gebunden sind. Alle Busse verkehren hier nach dem regulären Fahrplan.
Auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald und in der Hansestadt Greifswald gehen die Verantwortlichen davon aus, dass der Nahverkehr weitgehend normal laufen wird. Pendler und Reisende in diesen Gebieten dürften somit kaum etwas von den Arbeitsniederlegungen bemerken.
Was der Warnstreik für Schülerinnen und Schüler bedeutet
Trotz der massiven Ausfälle im Nahverkehr findet der Schulunterricht landesweit statt. Das zuständige Ministerium hat klargestellt, dass die Schulpflicht weiterhin besteht. Allerdings wurde eine pragmatische Lösung für betroffene Schülerinnen und Schüler gefunden.
Wenn Kinder und Jugendliche aufgrund des Streiks keine Möglichkeit haben, zur Schule zu gelangen, müssen ihre Eltern sie ordnungsgemäß abmelden. In diesem Fall erhalten die Schüler in der Regel Aufgaben für das Homeschooling, sodass kein Unterrichtsstoff verpasst wird. Diese Regelung betrifft insbesondere die Regionen Rostock, Schwerin, Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Rügen sowie Teile der Mecklenburgischen Seenplatte, Nordwestmecklenburgs und des Landkreises Rostock.
Hintergrund: Die Forderungen der Gewerkschaft
Der aktuelle Warnstreik ist Teil der bundesweiten Tarifverhandlungen über neue Manteltarifverträge für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr. Ein Manteltarifvertrag regelt vor allem die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubstage oder Schichtlängen, während es bei Lohntarifverträgen primär um die Bezahlung geht.
Die Gewerkschaft ver.di fordert für die Angestellten spürbare Verbesserungen, um den Beruf attraktiver zu machen und dem Personalmangel entgegenzuwirken. Die zentrale Forderung ist eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von derzeit 39 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Außerdem sollen die Schichtzeiten verkürzt und die Pausenregelungen verbessert werden.
Die Arbeitgeberseite, vertreten durch den Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA), lehnt diese Forderungen bislang ab. Die Geschäftsführerin erklärte, dass die Positionen noch weit auseinanderlägen. Eine Reduzierung der Arbeitszeit sei angesichts des ohnehin schon angespannten Personalmarktes nicht umsetzbar. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 18. Februar angesetzt, während über höhere Löhne und Gehälter erst im Sommer verhandelt werden soll.
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