Ein Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs sorgt aktuell für politische Debatten im Saarland, denn es stellt das dortige Wahlsystem infrage. Konkret geht es um die Methode zur Umrechnung von Wählerstimmen in Parlamentssitze. Das d’Hondt-Verfahren im Saarland, ein seit Jahrzehnten etabliertes System, steht dadurch auf dem Prüfstand, da es von Kritikern als veraltet und unfair eingestuft wird.
Das Saarland ist zusammen mit Niedersachsen eines der letzten beiden Bundesländer, das dieses Zuteilungsverfahren bei Landtagswahlen anwendet. Auf kommunaler Ebene ist es sogar das einzige Bundesland, das noch auf diese Methode setzt. Die jüngste Gerichtsentscheidung aus Hessen könnte daher weitreichende Konsequenzen für die saarländische Wahlpraxis haben.
So funktioniert die Sitzzuteilung nach d’Hondt
Das d’Hondt-Verfahren ist eine Methode, um die bei einer Wahl abgegebenen Stimmen proportional auf die verfügbaren Sitze in einem Parlament oder Gemeinderat zu verteilen. Seine Anwendung ist im saarländischen Landtagswahlgesetz festgeschrieben, obwohl es auf Bundesebene bereits 1985 abgeschafft wurde. Die Berechnung erfolgt dabei nach einem relativ einfachen Prinzip der Höchstzahlen.
Zuerst werden die Gesamtstimmen jeder Partei durch die Zahlen 1, 2, 3 und so weiter geteilt. Aus den Ergebnissen dieser Rechnungen, den sogenannten Höchstzahlen, wird eine Rangliste erstellt. Anschließend werden die Sitze nacheinander an die Parteien mit den jeweils höchsten Werten vergeben, bis alle Mandate verteilt sind.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies: Nehmen wir an, es sind 10 Sitze zu vergeben und drei Parteien treten an. Partei A erhält 50.000 Stimmen, Partei B 38.000 und Partei C 12.000. Die Stimmen werden nun geteilt:
- Partei A: 50.000; 25.000; 16.667; 12.500; 10.000
- Partei B: 38.000; 19.000; 12.667; 9.500
- Partei C: 12.000; 6.000
Die zehn höchsten Zahlen sind 50.000 (A), 38.000 (B), 25.000 (A), 19.000 (B), 16.667 (A), 12.667 (B), 12.500 (A) und 12.000 (C). Die letzten beiden Sitze gehen ebenfalls an Partei A (10.000) und Partei B (9.500). Das Endergebnis lautet: Partei A erhält 5 Sitze, Partei B 4 Sitze und Partei C nur 1 Sitz, obwohl ihr Stimmenanteil für mehr als einen Sitz reichen könnte.
Kritik am d’Hondt-Verfahren: Verzerrung des Wählerwillens?
Der Hauptkritikpunkt am d’Hondt-Verfahren ist seine systematische Benachteiligung kleinerer Parteien. Weil die Stimmenzahlen durch stetig steigende Teiler dividiert werden, haben Parteien mit einer hohen Ausgangsstimmenzahl eine größere Chance, mehrfach hohe Quotienten zu erzielen. Dadurch erhalten sie im Verhältnis tendenziell mehr Sitze als kleinere Parteien, was den Wählerwillen verzerren kann.
Genau diese Eigenschaft führte zur Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs, der das Verfahren als „verzerrend und im Grunde überholt“ bezeichnete. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit. Dieser Kritikpunkt ist allerdings nicht neu, denn bereits 1985 schaffte der Bundestag das Verfahren aus denselben Gründen ab und ersetzte es durch gerechtere Methoden.
Politische Reaktionen: Muss das d’Hondt-Verfahren im Saarland weichen?
Die Entscheidung aus Hessen hat die politische Diskussion im Saarland neu entfacht. Oppositionsparteien wie die FDP, die Linke und die AfD fordern eine sofortige Abschaffung des Verfahrens. Sie argumentieren, dass Wahlen fair und transparent sein müssen, was durch die Bevorzugung größerer Parteien nicht mehr gewährleistet sei. FDP und Linke erwägen sogar eine Klage vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof, falls die Landesregierung keine Gesetzesänderung vornimmt.
Die CDU-Fraktion hingegen verteidigt die Beibehaltung des d’Hondt-Verfahrens. Fraktionschef Stephan Toscani sieht darin ein notwendiges Korrektiv, um die Zersplitterung der Stadt- und Gemeinderäte zu verhindern. Da die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen vor einigen Jahren abgeschafft wurde, sorge das Zuteilungsverfahren für stabile Mehrheiten und sichere die Handlungsfähigkeit der Räte. Stärkere Parteien würden dadurch gestärkt, was aus seiner Sicht die Regierungsbildung erleichtert.
Die regierende SPD-Fraktion und das SPD-geführte Innenministerium haben angekündigt, das Urteil aus Hessen und dessen mögliche Auswirkungen auf das Saarland sorgfältig zu prüfen. Eine endgültige Positionierung steht daher noch aus, während die Debatte über die Zukunft des Wahlrechts weiter an Fahrt gewinnt.
Rechtliche Einordnung: Ist das Urteil aus Hessen übertragbar?
Ob das hessische Urteil eine direkte rechtliche Wirkung für das Saarland hat, ist umstritten. Der Saarbrücker Staatsrechtler Christoph Gröpl betont, dass die Entscheidung auf der hessischen Landesverfassung basiert und somit nicht automatisch übertragbar ist. Allerdings stellt er auch klar, dass die zugrunde liegenden Prinzipien, wie die Gleichbehandlung der Parteien, ebenfalls in der saarländischen Verfassung verankert sind.
Sollte es also zu einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes kommen, könnten die Argumente der hessischen Richter durchaus eine wichtige Rolle spielen. Eine Reform des Wahlrechts könnte daher notwendig werden, um einer möglichen Klage zuvorzukommen und die Rechtssicherheit für zukünftige Wahlen zu gewährleisten.
Alternative Berechnungsverfahren im Überblick
Neben dem umstrittenen d’Hondt-Verfahren gibt es modernere und als gerechter empfundene Methoden zur Sitzzuteilung, die bereits auf Bundesebene und in anderen Bundesländern zum Einsatz kommen.
- Hare/Niemeyer-Verfahren: Dieses Verfahren wurde von 1985 bis 2005 bei Bundestagswahlen verwendet. Hierbei werden die Stimmen einer Partei mit der Gesamtzahl der Sitze multipliziert und durch die Gesamtzahl aller Stimmen geteilt. Jede Partei erhält zunächst so viele Sitze, wie es der ganzen Zahl vor dem Komma entspricht. Die restlichen Sitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Nachkommastellen (Reste) vergeben.
- Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren: Seit 2009 ist dieses Verfahren bei Bundestags- und Europawahlen maßgeblich. Es ähnelt dem d’Hondt-Verfahren, verwendet aber andere Teiler (Divisoren), nämlich 0,5, 1,5, 2,5 und so weiter. Dadurch werden die Chancen für kleinere Parteien deutlich verbessert und eine proportional genauere Abbildung des Wählerwillens erreicht. Das Ergebnis wird nach kaufmännischen Regeln gerundet.
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