Am 8. März steht in der Schweiz die Abstimmung über das neue Bundesgesetz zur Individualbesteuerung an. Diese Reform würde die bisherige gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren beenden und stattdessen eine getrennte Besteuerung für jede Person einführen. Kurz vor der Abstimmung positionieren sich die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden jedoch klar dagegen und warnen vor erheblichen Individualbesteuerung Nachteilen, neuen Ungerechtigkeiten und hohen Kosten.
Beide Kantone gehören zu den zehn, die das Kantonsreferendum gegen das Gesetz ergriffen haben, weshalb ihre ablehnende Haltung nicht überrascht. Ihre Begründungen sind nahezu identisch und heben mehrere kritische Punkte hervor, die sowohl finanzielle als auch administrative Folgen für Bürger und Verwaltung hätten.
Was die Individualbesteuerung verändern würde
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuert, unabhängig vom Zivilstand. Dafür soll ein einheitlicher Steuertarif für alle gelten, wodurch die sogenannte „Heiratsstrafe“ abgeschafft werden soll. Dieser Begriff beschreibt den Umstand, dass Ehepaare durch die gemeinsame Besteuerung ihrer Einkommen oft in eine höhere Steuerprogression fallen und somit mehr Steuern zahlen als unverheiratete Paare mit gleichen Einkommen.
Befürworter sehen darin einen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit und einen Anreiz für den zweitverdienenden Ehepartner, die Erwerbstätigkeit auszuweiten. Die Gegner, darunter die Appenzeller Regierungen, argumentieren allerdings, dass die Vorlage neue Probleme schafft, anstatt alte zu lösen. Insbesondere befürchten sie eine finanzielle Schlechterstellung für Familien mit traditionellen Rollenmodellen oder stark unterschiedlichen Einkommen.
Neue Ungerechtigkeiten: Die finanziellen Nachteile der Individualbesteuerung
Die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden kritisiert, dass vor allem Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit einer sehr ungleichen Einkommensverteilung benachteiligt würden. Um diese Schieflage zu verdeutlichen, hat die Regierung ein konkretes Rechenbeispiel veröffentlicht. Es zeigt die steuerlichen Auswirkungen für ein Ehepaar mit einem Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 120’000 Franken.
Die Berechnung macht die Unterschiede deutlich:
- Gleiche Einkommen: Verdienen beide Partner je die Hälfte, also 60’000 Franken, würde die direkte Bundessteuer nach neuem Modell 412 Franken betragen.
- Ungleiche Einkommen: Bei einer Verteilung von 80 zu 20 Prozent (96’000 und 24’000 Franken) steigt die gemeinsame Steuerlast bereits auf 1’666 Franken.
- Alleinerwerb: Ist ein Partner Alleinverdiener und erzielt das gesamte Einkommen von 120’000 Franken, müsste das Paar sogar 3’585 Franken an Bundessteuern zahlen. Das ist mehr als das Achtfache im Vergleich zum Paar mit gleich verteilten Einkommen.
Diese erhebliche Mehrbelastung für Einverdienerhaushalte hält die Standeskommission für ungerecht. Zwar soll der Kinderabzug von derzeit 6’700 auf 12’000 Franken erhöht werden, allerdings würde diese Entlastung kaum greifen, wenn ein Elternteil kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat. Denn in diesem Fall kann der Abzug nicht vollumfänglich geltend gemacht werden, wodurch der positive Effekt verpufft. Profitieren würden laut der Regierung vor allem Paare mit zwei hohen und ähnlichen Einkommen.
Hohe Kosten und bürokratischer Aufwand für die Kantone
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist der immense administrative Mehraufwand, der auf die kantonalen Steuerverwaltungen zukäme. Da Ehepaare künftig zwei separate Steuererklärungen einreichen müssten, würde sich die Anzahl der zu verarbeitenden Dokumente drastisch erhöhen. Dies hätte unweigerlich höhere Kosten für Personal und Infrastruktur zur Folge.
Für den Kanton Appenzell Innerrhoden rechnet die Verwaltung mit rund 3’500 zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr. Um diesen Anstieg zu bewältigen, wären laut Schätzungen des Steueramtes 200 bis 300 zusätzliche Stellenprozente nötig. Die jährlichen Mehrkosten für Personal und Arbeitsplätze werden auf 500’000 bis 600’000 Franken geschätzt, während für einmalige Anpassungen der IT-Systeme rund 1,5 Millionen Franken anfallen würden.
In Appenzell Ausserrhoden wären die Dimensionen noch größer. Dort würde die Zahl der Steuererklärungen um 13’500 steigen. Der Regierungsrat geht von acht neuen, dauerhaften Stellen in der Steuerverwaltung aus, während der Umstellungsphase sogar von bis zu zwölf. Die jährlichen Personalkosten werden auf etwa eine Million Franken beziffert, vorübergehend sogar bis zu 1,5 Millionen Franken. Hinzu kämen rund 1,7 Millionen Franken für die notwendigen Informatikanpassungen.
Weitere inhaltliche Kritikpunkte der Appenzeller Regierungen
Neben den finanziellen und administrativen Hürden überzeugt die Reform die Appenzeller Regierungen auch inhaltlich nicht. Sie argumentieren, dass bewährte kantonale Modelle zur Milderung der Heiratsstrafe durch das Bundesgesetz ohne Not ausgehebelt würden. Außerdem sei die Individualbesteuerung keineswegs ein Garant für mehr Steuergerechtigkeit, sondern schaffe, wie das Rechenbeispiel zeigt, neue Ungleichheiten.
Das von Befürwortern oft angeführte Argument, die Reform würde positive Beschäftigungseffekte auslösen, wird ebenfalls als nicht stichhaltig erachtet. Zwar könnte es für den Partner mit dem niedrigeren Einkommen attraktiver werden, mehr zu arbeiten, da das zusätzliche Einkommen geringer besteuert würde. Der Ausserrhoder Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, dass sich solche Effekte gezielter durch Maßnahmen am Arbeitsmarkt und bei der Kinderbetreuung erzielen ließen.
Klares Nein aus beiden Appenzell
Zusammenfassend kommen beide Kantonsregierungen zum selben Schluss. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden bezeichnet die Individualbesteuerung als „nicht zielführend“ und plädiert für die Beibehaltung des aktuellen Steuersystems. In ähnlicher Weise empfiehlt auch die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Vorlage am 8. März abzulehnen.
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