Lärm Rangierbahnhof Muttenz: Bundesrat lehnt neue Maßnahmen ab

Der Lärm am Rangierbahnhof Muttenz beschäftigt Anwohner und Politik seit Längerem und ist nun erneut Thema auf nationaler Ebene. Quietschende Züge und der Rangierbetrieb sorgen für eine konstante Geräuschkulisse, weshalb lokale Politiker auf wirksame Schutzmaßnahmen drängen. Der Bundesrat hat auf eine entsprechende Anfrage reagiert, sieht jedoch aktuell keinen akuten Handlungsbedarf.

Die Diskussion wurde zuletzt durch eine Anfrage der FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger an die Landesregierung getragen. Sie wollte wissen, wann mit effektiven Maßnahmen gegen die Lärmbelastung zu rechnen sei. Damit griff sie ein Thema auf, das bereits zuvor der Grüne Landrat Peter Hartmann für die Gemeinde Muttenz vorgebracht hatte, denn die Belastung durch den Zuglärm ist ein ständiger Begleiter der Anwohner.

Die Antwort des Bundesrates: Kein sofortiger Handlungsbedarf

In seiner knappen Stellungnahme verweist der Bundesrat auf bereits durchgeführte Maßnahmen und veränderte Rahmenbedingungen. Die Regierung räumt zwar ein, dass Standortgemeinden von Rangierbahnhöfen einer besonderen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Allerdings sei der Bahnhof bereits im Jahr 2010 lärmtechnisch saniert worden, was zu einer spürbaren Reduktion der Emissionen geführt habe.

Aufgrund dieser früheren Sanierung war der Lärmschutz in Muttenz kein Bestandteil der jüngsten Großinvestitionen in der Nordwestschweiz. Der Bundesrat argumentiert außerdem mit einer verringerten Auslastung der Anlage. Demnach habe sich die Anzahl der im Rangierbahnhof Muttenz rangierten Güterwagen seither reduziert, wodurch die Lärmbelastung tendenziell gesunken sei.

Gesetzliche Grundlagen und zukünftige Optimierungen

Ein zentrales Argument der Landesregierung ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Laut dem Bundesrat entsprechen die Bahnanlagen in Muttenz den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Solange die Grenzwerte nicht überschritten werden und die Anlage den Vorschriften genügt, besteht aus rechtlicher Sicht kein zwingender Grund für weitere Investitionen in den Lärmschutz.

Trotz der ablehnenden Haltung bezüglich sofortiger Maßnahmen signalisiert die Regierung eine grundsätzliche Offenheit für die Zukunft. Der Bundesrat erklärte, er bleibe offen für weitere Optimierungen. Konkrete Pläne oder Zeitfenster wurden dafür allerdings nicht genannt, weshalb die Anwohner weiterhin auf eine spürbare Verbesserung hoffen müssen.

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