Die Zukunft des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs liegt in den Händen der Justiz. Ein Gericht entscheidet erneut über die umstrittene Abschussgenehmigung, während der Konflikt zwischen Tierschutz und öffentlicher Sicherheit eskaliert. Viele Menschen fragen sich, warum der Hornisgrinde Wolf Abschuss die einzige verbleibende Option sein soll.
Das Tier hatte sich im Nordschwarzwald wiederholt Menschen genähert und dadurch seine natürliche Scheu verloren. Aus Sorge um die öffentliche Sicherheit erteilte das Landesumweltministerium daher eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfs. Naturschutzverbände zogen dagegen vor Gericht, weshalb die Entscheidung nun beim Verwaltungsgerichtshof liegt.
Was bisher geschah: Ein Wolf zwischen den Fronten
Seit der Bekanntgabe der Abschuss-Erlaubnis durch Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) spaltet das Thema die Öffentlichkeit. Tierschützer, angeführt von der Naturschutzinitiative (NI), legten Widerspruch ein, woraufhin ein juristisches Tauziehen begann. Zunächst bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Entscheidung des Ministeriums, da die wiederholte Annäherung des Wolfs an Menschen ein Risiko darstelle.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Württemberg setzte diese Erlaubnis jedoch vorläufig wieder außer Kraft. Diese Aussetzung bietet Zeit für eine erneute Prüfung des Falls. Allerdings drängt die Zeit, denn der Aufschub ist befristet, was den Druck auf alle Beteiligten erhöht.
Warum der Abschuss als letzter Ausweg gilt
Bevor ein streng geschütztes Tier wie der Wolf getötet werden darf, müssen Behörden mildere Mittel ausschöpfen. Dazu gehört die sogenannte Vergrämung, ein Fachbegriff für Maßnahmen, die dem Tier beibringen sollen, Menschen wieder zu meiden. Durch eine negative Konditionierung lernt der Wolf, dass die Nähe zu Menschen unangenehme Folgen hat.
Konkret bedeutet dies, dass das Tier gezielt mit harmlosen, aber schmerzhaften oder erschreckenden Reizen konfrontiert wird. Zum Einsatz kommen dabei beispielsweise Gummigeschosse, laute Knallkörper oder helle Leuchtraketen. Das Ziel ist ein nachhaltiger Lerneffekt, der den Wolf dazu bringt, von sich aus Abstand zu halten.
Fehlgeschlagene Versuche: Warum die Vergrämung scheiterte
Die größte Hürde für eine erfolgreiche Vergrämung war jedoch, den Wolf überhaupt erst zu fangen. Um ihn gezielt und wiederholt mit negativen Reizen konfrontieren zu können, hätten Experten ihn zunächst mit einem Sender ausstatten müssen. Allerdings scheiterten über einen Zeitraum von zwei Jahren sämtliche Fangversuche.
Laut Ministerium gab es insgesamt ein Dutzend Anläufe, den Wolf zu fangen oder direkt zu verscheuchen. Einmal tappte das Tier im Juli 2024 in eine Fußfalle, konnte sich jedoch befreien, weil die Falle im aufgeweichten Boden nicht hielt und vermutlich durch einen Ast blockiert war. Seit diesem Vorfall gilt der Wolf als noch misstrauischer und vorsichtiger.
Auch Versuche, ihn mit einem Betäubungsgewehr zu fangen, schlugen fehl. Für einen sicheren Schuss dürfen die Experten nicht weiter als 20 Meter vom Tier entfernt sein, um Verletzungen zu vermeiden. Diese Distanz konnte bei den Sichtungen jedoch nie unterschritten werden, weshalb die Aktionen erfolglos blieben.
Kritik am Hornisgrinde Wolf Abschuss und die Argumente der Schützer
Naturschutzverbände wie die Naturschutzinitiative (NI) zweifeln an der Darstellung des Ministeriums. Sie argumentieren, dass die Vergrämungsmaßnahmen möglicherweise nicht kompetent genug durchgeführt wurden und die zahlreichen Fangversuche dies belegen. Details nennt der Verband mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren allerdings nicht.
Zudem führen die Tierschützer den strengen Schutzstatus des Wolfs nach EU-Vorgaben an. Da im Südwesten aktuell nur vier Wölfe als sesshaft gelten, könnte der Abschuss eines Tieres den Erhaltungszustand der gesamten kleinen Population gefährden. Dies wäre ein Verstoß gegen geltendes europäisches Recht.
Der Fall des Hornisgrinde-Wolfs steht somit beispielhaft für eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung. Während Gerichte nun die Rechtmäßigkeit des Vorgehens prüfen, bleibt die Frage im Raum, wie der Schutz von streng geschützten Arten mit dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen in Einklang gebracht werden kann. Die Entscheidung wird daher weitreichende Signalwirkung haben.
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