In Bremen hat der Prozess um einen brutalen Überfall auf eine Shisha-Bar begonnen. Ein 20-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags verantworten, denn er soll Teil einer Gruppe von bis zu 20 Tätern gewesen sein, die im Bremer Stadtteil Neustadt gezielt Gäste angegriffen hat.
Der brutale Überfall auf die Shisha-Bar
Vor knapp einem Jahr ereignete sich der schwere Vorfall in der Großen-Johannis-Straße. Laut Staatsanwaltschaft stürmte eine große Gruppe von Angreifern die Bar, bewaffnet mit einer Vielzahl von Waffen. Dazu zählten unter anderem Stöcke, Metallstangen, Baseballschläger und Messer, außerdem fielen während des Angriffs auch Schüsse.
Die Bilanz des Überfalls war verheerend. Eine Person erlitt durch einen schweren Schlag auf den Kopf lebensgefährliche Verletzungen und musste sofort in einem Krankenhaus notversorgt werden. Zwei weitere Gäste wurden durch Schüsse getroffen, wobei einer von ihnen auf der Intensivstation behandelt werden musste.
Die Anklage: Versuchter Totschlag als Mittäter
Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung steht nun ein 20-jähriger Mann, der nach Angaben der Ermittler als einziger aus der Angreifergruppe eindeutig identifiziert werden konnte. Ihm wird vorgeworfen, während der Tat ein Pfefferspray bei sich geführt und sich aktiv an den Schlägen gegen die Gäste beteiligt zu haben.
Der schwerwiegende Tatvorwurf des versuchten Totschlags resultiert aus dem Rechtsgrundsatz der Mittäterschaft. Dieses Prinzip besagt, dass die Taten einzelner Beteiligter allen Mitgliedern der Gruppe zugerechnet werden können. Es wäre also für eine Verurteilung nicht notwendig, dass der Angeklagte selbst geschossen hat, solange er Teil des gemeinsamen Plans war.
Die entscheidende Hürde für die Anklage ist jedoch der Nachweis eines gemeinsamen Tatplans. Das Gericht muss klären, ob die Gruppe mit einer vorherigen Absprache und einem gemeinsamen Ziel handelte. Nur wenn dies bewiesen werden kann, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft möglich.
Mögliches Motiv: Ein Racheakt im Clanmilieu
Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Racheakt als Tatmotiv aus. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung sein, die sich etwa vier Wochen vor dem Überfall im nahegelegenen Neustadtspark zugetragen hatte. Damals wurde ein 14-Jähriger bei einem Streit durch Messerstiche verletzt.
Nach diesem Vorfall sollen mehrere Verdächtige in genau die Shisha-Bar geflohen sein, die später zum Ziel des Angriffs wurde. Daher vermuten die Ermittler, dass die Angreifer gezielt nach den Beteiligten dieser früheren Tat suchten, um ihnen erheblichen körperlichen Schaden zuzufügen. Die Polizei ordnete die Vorfälle bereits kurz nach der Tat der Clankriminalität zu.
Kein Einzelfall: Die Bar als wiederholter Schauplatz
Der brutale Überfall war nicht das erste gewaltsame Ereignis im Umfeld der betroffenen Shisha-Bar. Bereits im Sommer 2024 stellten Ermittler Einschusslöcher in der Fensterscheibe des Lokals fest. Dies geschah im Anschluss an einen größeren Polizeieinsatz, nachdem Zeugen eine drohende Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen in der Nähe gemeldet hatten.
Damals war auch von Schusswaffen die Rede, allerdings konnten keine entsprechenden Waffen gefunden werden. Ob ein direkter Zusammenhang zwischen diesem früheren Vorfall und dem nun verhandelten Überfall besteht, ist bislang unklar. Die Häufung der Vorfälle deutet jedoch auf ein angespanntes Umfeld hin.
Ausblick auf den Prozess in Bremen
Das Landgericht Bremen steht nun vor der komplexen Aufgabe, die genauen Tatumstände und die Rolle des Angeklagten zu klären. Für den Prozess sind neun weitere Verhandlungstage angesetzt, was den Umfang der Beweisaufnahme verdeutlicht. Außerdem sollen rund 20 Zeugen gehört werden, um Licht ins Dunkel des Geschehens zu bringen.
Die Verteidigung des 20-jährigen Angeklagten hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Ausgang des Verfahrens hängt maßgeblich davon ab, ob die Staatsanwaltschaft den gemeinsamen Tatplan der Angreifergruppe lückenlos nachweisen kann.
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