Sexuelle Belästigung Schützenfest Hannover – Polizistin geküsst

Am Landgericht Hannover beginnt ein viel beachteter Prozess wegen sexueller Belästigung, der sich während des Schützenfestes 2025 zugetragen haben soll. Zwei Männer müssen sich verantworten, weil sie eine Polizistin im Dienst gegen ihren Willen festgehalten und geküsst haben sollen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen zwischen traditionellem Brauchtum und strafbaren Handlungen.

Die Anklage betrifft einen Vorfall, der sich mitten im Trubel des traditionellen Schützenausmarsches ereignete. Eine Polizeikommissarin war zur Sicherung der Großveranstaltung eingesetzt, als die beiden Angeklagten, 34 und 44 Jahre alt, sie angesprochen haben sollen. Dieser Prozess wegen sexueller Belästigung auf dem Schützenfest in Hannover soll nun die genauen Umstände klären.

Was genau wird den Angeklagten vorgeworfen?

Laut Angaben des Gerichts packten die beiden Männer die Beamtin am Oberarm, um sie festzuhalten. Anschließend sollen sie mit den Worten „alter Brauch, gute Sitten“ die Polizistin gleichzeitig auf beide Wangen nahe der Mundwinkel geküsst haben. Diese Handlung geschah demnach eindeutig ohne das Einverständnis der Frau. Unmittelbar nach dem Vorfall setzten die Männer ihren Weg mit dem Festumzug fort.

Die Polizeikommissarin fühlte sich durch den unerwarteten körperlichen Übergriff emotional überrumpelt und erstattete daraufhin Anzeige. Dieser Schritt führte zu den Ermittlungen und der anschließenden Anklage, die nun vor dem Landgericht verhandelt wird.

Der juristische Weg vom Strafbefehl zur Hauptverhandlung

Zunächst versuchte die Justiz, den Fall ohne eine öffentliche Verhandlung abzuschließen. Gegen die beiden Beschuldigten wurde ein Strafbefehl erlassen, welcher eine Geldstrafe von jeweils 2.100 € vorsah. Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das bei klaren Sachlagen angewendet wird, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Allerdings akzeptierten der 34- und der 44-Jährige diese Strafe nicht und legten Einspruch ein, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Durch diesen Einspruch wurde eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend erforderlich. Das Gericht hat daher den Prozess am 29. Januar anberaumt und insgesamt 14 Zeugen geladen, um den Sachverhalt umfassend aufzuklären.

Einordnung der Polizei: Ein isolierter Vorfall

Die Polizei betont, dass es sich bei diesem Vorfall um einen Einzelfall handelt. Ein derartiger Übergriff auf eine Polizistin oder einen Polizisten sei im Rahmen des Schützenfestes in Hannover bisher einzigartig. Während des gesamten Schützenausmarsches im Jahr 2025 wurden den Behörden keine weiteren Fälle von sexueller Belästigung gemeldet.

Der Schützenausmarsch ist der traditionelle Höhepunkt des nach eigenen Angaben größten Schützenfestes der Welt. An der Veranstaltung nahmen 2025 rund 5.000 Musikerinnen und Musiker, mehr als 100 Kapellen und 20 Festwagen teil, was die Dimensionen des Ereignisses verdeutlicht und zeigt, wie öffentlich der mutmaßliche Übergriff stattfand.

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