Vor dem Landgericht Saarbrücken wird der Prozess gegen den 19-jährigen Ahmed G. heute mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt. Der junge Mann ist angeklagt, vor rund sechs Monaten in Völklingen einen Polizisten erschossen und einen weiteren Beamten schwer verletzt zu haben. Deshalb steht im heutigen zweiten Verhandlungstag im Prozess zum Polizistenmord in Völklingen die Befragung von zwei direkten Tatzeugen im Mittelpunkt.
Die Aussagen der beiden geladenen Polizisten gelten als entscheidend für die Rekonstruktion des Tathergangs. Einer der Zeugen ist der Polizeianwärter, der bei dem Einsatz im vergangenen August ebenfalls vom Angeklagten angeschossen und verletzt wurde. Seine Schilderung soll Aufschluss darüber geben, was unmittelbar vor den tödlichen Schüssen auf seinen Kollegen Simon B. geschah.
Außerdem ist derjenige Polizist als Zeuge geladen, dem es gelang, den Angreifer durch einen Schuss zu stoppen und die Situation zu beenden. Aufgrund der hohen psychischen Belastung der beiden Beamten hat die Nebenklage beantragt, die Vernehmung per Videoübertragung durchzuführen. Dadurch könnten die Zeugen außerhalb des Gerichtssaals aussagen, um eine direkte Konfrontation mit dem Angeklagten zu vermeiden.
Zeugenaussagen im Prozess zum Polizistenmord in Völklingen
Die Klärung der genauen Umstände ist für das Gericht von zentraler Bedeutung, denn viele Details sind noch offen. Insbesondere die Frage, wie der Angeklagte die Dienstwaffe des Kommissaranwärters ergreifen konnte, ist bisher ungeklärt. Die Aussagen der beteiligten Beamten sollen helfen, diese entscheidende Lücke in der Beweisführung zu schließen und den Tathergang nachvollziehbar zu machen.
Für den gesamten Prozess hat das Gericht zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 14. April angesetzt. Insgesamt sollen rund 40 Zeugen gehört werden, um ein umfassendes Bild der Ereignisse zu erhalten. Mit einem Urteil wird daher voraussichtlich Mitte April gerechnet.
Rückblick auf den ersten Prozesstag
Zum Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch hatte der Angeklagte Ahmed G. die Schüsse bereits gestanden. Er räumte ein, die Waffe abgefeuert zu haben, gab jedoch an, in Panik gehandelt zu haben. Diese Darstellung steht im klaren Widerspruch zur Anklage der Staatsanwaltschaft, die von einem gezielten Vorgehen ausgeht.
Die Anklagebehörde hält am Mordvorwurf fest und argumentiert, der Angeklagte habe bewusst auf ungeschützte Körperbereiche der Polizisten gezielt. Die Verteidigung hingegen stellt die Schuldfähigkeit ihres Mandanten infrage. Sie führt an, dass aufgrund möglicher psychischer Erkrankungen geklärt werden müsse, ob Ahmed G. zum Tatzeitpunkt überhaupt für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden kann.
Rechtlicher Rahmen: Verhandlung vor der Jugendkammer
Der Prozess findet vor der Jugendkammer des Landgerichts statt, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erst 18 Jahre alt war. Damit gilt er juristisch als Heranwachsender. Dies bezeichnet eine Person im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, bei der das Gericht entscheiden muss, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet wird.
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist, droht ihm im Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Das Strafmaß im Jugendrecht ist geringer als im Erwachsenenstrafrecht, weil hier der Erziehungsgedanke eine größere Rolle spielt.
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