Winterreifen-Regeln: Pflicht, Profil, Luftdruck

Wenn der erste Frost kommt, stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wann gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht – und welche Reifen sind erlaubt? Die sogenannten Winterreifen-Regeln beschreiben genau, wann und wie Autos bei Kälte richtig bereift sein müssen.

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten dabei strengere Vorgaben: Reifen mit der bloßen M+S-Kennzeichnung gelten nicht mehr als wintertauglich, wenn sie kein Schneeflockensymbol tragen. Verstöße können teuer werden – sie kosten mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Betroffen sind alle Fahrerinnen und Fahrer von Pkw, Transportern und vielen Nutzfahrzeugen.

Wichtig zu wissen: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht – also keine feste Saisonregel nach dem Motto „O bis O“ (Oktober bis Ostern). Entscheidend ist der tatsächliche Straßenzustand: Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darfst du nur mit wintertauglichen Reifen fahren.

Welche Winterreifen sind erlaubt?

Die rechtliche Grundlage bildet §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Demnach gilt ein Reifen als wintertauglich, wenn er das Alpine-Symbol trägt – eine stilisierte Schneeflocke in einem Bergpiktogramm, auch 3PMSF (Three Peak Mountain Snow Flake) genannt.

Reifen mit M+S-Kennzeichnung ohne dieses Symbol erfüllen seit Oktober 2024 nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Übergangsfristen sind abgelaufen – das betrifft auch ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland unterwegs sind.

Die bekannte „O-bis-O-Regel“ dient lediglich als Merkhilfe für den Reifenwechsel, hat aber keine rechtliche Bedeutung. Entscheidend sind die tatsächlichen Witterungsverhältnisse, nicht der Kalender.

Profil und Luftdruck: Kleine Werte, große Wirkung

Neben der Kennzeichnung spielen auch Profiltiefe und Luftdruck eine zentrale Rolle für Sicherheit und Haftung.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, empfohlen werden jedoch mindestens 4 Millimeter, um auch bei Schneematsch noch ausreichend Grip zu haben.
Gemessen wird in den breiten Hauptrillen des mittleren Profilbereichs.

Der Luftdruck sollte im Winter kalt geprüft und nach Herstellerangaben eingestellt werden. Da kalte Luft dichter ist, verliert der Reifen bei Kälte an Druck – deshalb empfiehlt sich ein Zuschlag von +0,1 bis +0,2 bar über dem Sollwert. So bleibt das Fahrverhalten stabil, der Verschleiß gering und der Verbrauch niedrig.

Geschwindigkeitsindex: Tempo richtig kennzeichnen

Winter- und Ganzjahresreifen dürfen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
Voraussetzung ist jedoch, dass im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber oder eine Anzeige auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit hinweist – geregelt in §36 der StVZO.

Beispiel:
Ein Auto hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h, die Winterreifen sind für 190 km/h (Index T) zugelassen.
Ohne Hinweis droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 5 Euro. Wird schneller als 190 km/h gefahren, kommen weitere 25 Euro hinzu.
Mit einem Aufkleber „max. 190 km/h“ oder einer Anzeige im Display bleibt alles legal – und du sparst Geld und Punkte.

Warum gelten Winterreifen-Regeln?

Hinter den Vorschriften steht vor allem Sicherheit. Winterreifen mit dem 3PMSF-Symbol sind auf Schnee getestet und bieten bei niedrigen Temperaturen bessere Brems- und Lenkwerte als Sommerreifen.
Die einheitliche Kennzeichnung erleichtert außerdem den Vergleich, reduziert Fehlkäufe und macht Kontrollen einfacher.

Daneben spielen auch Recht und Kosten eine Rolle:
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit falschen Reifen unterwegs ist, zahlt mindestens 60 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt.
Kommt es zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar einem Unfall, steigt die Strafe auf bis zu 120 Euro.
Auch Fahrzeughalter, die falsche Bereifung anordnen oder zulassen, müssen mit 75 Euro und einem Punkt rechnen.

Was Autofahrer jetzt beachten sollten

Ein sorgfältiger Reifencheck spart Ärger und Geld.
Achte beim Wechsel im Herbst oder Winter auf folgende Punkte:

  • Prüfe das 3PMSF-Symbol auf allen Reifen.

  • Kontrolliere die Profiltiefe (mind. 1,6 mm, besser 4 mm).

  • Achte auf das Reifenalter (DOT-Nummer) – älter als sechs Jahre sollten Reifen nicht mehr gefahren werden.

  • Montiere Reifen in Laufrichtung (Pfeilmarkierung beachten).

  • Ziehe Radschrauben kreuzweise mit korrektem Drehmoment an.

  • Kontrolliere nach etwa 50 km den Sitz der Räder.

  • Setze Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS/TPMS) zurück.

  • Prüfe den Luftdruck monatlich und vor langen Fahrten.

Auch Ganzjahresreifen sind nur dann erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.
Reifen mit M+S-Kennzeichnung allein sind seit 1. Oktober 2024 nicht mehr zulässig – auch nicht bei alten Beständen.

„O bis O“ – hilfreich, aber kein Gesetz

Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ hilft, den Reifenwechsel besser zu planen. Doch sie ersetzt keine juristische Vorgabe.
Maßgeblich sind allein die aktuellen Straßenverhältnisse. Wer also Mitte Oktober bei Sonnenschein noch Sommerreifen fährt, handelt korrekt. Wer dagegen im April bei Schneeglätte unterwegs ist, braucht Winterreifen – sonst drohen Strafen.

Ausnahmen und Sonderregeln

Einige Fahrzeugtypen sind von der Pflicht ausgenommen, etwa Land- und Forstmaschinen oder einspurige Fahrzeuge.
Die genauen Details stehen auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Für Auslandsfahrten gilt: Prüfe stets die nationalen Bestimmungen – sie können abweichen.