Das Europaparlament hat einer abgeschwächten Version des EU-Lieferkettengesetzes zugestimmt und damit einen langen politischen Streit vorläufig beendet. Diese neue Regelung soll große Unternehmen zur Verantwortung ziehen, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden kommt. Allerdings wurden die ursprünglichen Pläne deutlich entschärft, weshalb nun weniger Firmen betroffen sind.
Kernpunkte des abgeschwächten EU-Lieferkettengesetzes
Die neuen Vorschriften gelten für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Ursprünglich war geplant, dass bereits Firmen ab 500 Mitarbeitenden und 150 Millionen Euro Umsatz die Regeln einhalten müssen. Durch diese Änderung reduziert sich die Zahl der betroffenen Unternehmen erheblich, was vor allem kleineren und mittleren Betrieben entgegenkommt.
Unternehmen müssen nun Sorgfaltspflichten für ihre gesamte Wertschöpfungskette einführen. Das bedeutet, sie müssen potenzielle Risiken für Menschenrechte, wie Kinder- oder Zwangsarbeit, und für die Umwelt, beispielsweise durch Abholzung, identifizieren und Maßnahmen dagegen ergreifen. Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden, die sich am Umsatz des Unternehmens orientieren.
Hintergründe der Entscheidung
Der ursprüngliche Entwurf stieß auf erheblichen Widerstand, insbesondere aus Deutschland. Die FDP hatte Bedenken geäußert, dass die strengeren Regeln die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft schwächen könnten. Daraufhin enthielt sich die Bundesregierung bei einer entscheidenden Abstimmung, wodurch die notwendige Mehrheit zunächst verfehlte wurde.
Um eine Blockade zu verhindern, wurden die Kriterien für die Anwendung des Gesetzes deutlich angehoben. Dieser Kompromiss fand schließlich die Zustimmung der EU-Staaten und des Parlaments. Kritiker bemängeln jedoch, dass durch diese Lockerungen viele Unternehmen aus der Verantwortung genommen werden und der Schutz von Menschenrechten und Umwelt geschwächt wird.
Schrittweise Einführung und praktische Umsetzung
Die neuen Regeln werden nicht sofort für alle gelten, sondern gestaffelt eingeführt. Zuerst müssen sich ab 2027 die größten Konzerne mit über 5000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz an die Vorgaben halten. Danach folgen schrittweise die kleineren Unternehmen, die unter die Regelung fallen.
In der Praxis müssen die betroffenen Firmen ihre Geschäftsbeziehungen genau überprüfen. Dazu gehört die Kontrolle von direkten Zulieferern, aber auch von weiteren Partnern in der Produktions- und Lieferkette. Geschädigte erhalten zudem die Möglichkeit, Unternehmen vor europäischen Gerichten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen.
