Ab 2026 steht für bestimmte leistungsstarke Modelle ein Verbrenner-Aus bevor, denn eine neue EU-Regelung verschärft die Zulassungsbedingungen deutlich. Dies betrifft insbesondere sportliche Fahrzeuge, deren Motoren die künftigen Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Autofahrer, die solche Modelle besitzen oder einen Kauf planen, sollten daher die neuen Vorschriften genau kennen.
Das steckt hinter dem Verkaufsverbot
Die kommende Euro-7-Norm, die voraussichtlich ab Mitte 2026 in Kraft tritt, setzt strengere Maßstäbe für Emissionen an. Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Haltbarkeit der Abgasreinigungssysteme, denn diese müssen über einen längeren Zeitraum zuverlässig funktionieren. Für einige Hersteller bedeutet dies das Ende bestimmter Motorkonfigurationen, da eine technische Anpassung unwirtschaftlich wäre.
Konkret betroffen ist beispielsweise der 4,0-Liter-V8-Motor von Audi, der in Modellen wie dem RS Q8 zum Einsatz kommt. Dieser Motor kann die neuen Anforderungen in seiner jetzigen Form nicht erfüllen. Audi hat deshalb bereits angekündigt, dieses Aggregat aus dem Programm zu nehmen, wodurch beliebte Sportmodelle in Zukunft nicht mehr als Neuwagen verkauft werden dürfen.
Warum die neuen Regeln für Verbrenner kommen
Das Hauptziel der Euro-7-Norm ist die weitere Reduzierung von Schadstoffemissionen im Straßenverkehr, um die Luftqualität in Europa zu verbessern. Die Regelung zielt nicht nur auf den Ausstoß von Stickoxiden (NOx) und Feinstaub ab, sondern erstmals auch auf den Abrieb von Reifen und Bremsen. Dadurch sollen die gesundheitlichen und ökologischen Belastungen durch Autos umfassend gesenkt werden.
Für Fahrzeughersteller steigt dadurch der Druck, in umweltfreundlichere Antriebstechnologien zu investieren. Während einige Motoren angepasst werden können, ist es für andere wirtschaftlicher, sie komplett auslaufen zu lassen. Dies beschleunigt den Übergang zur Elektromobilität, da die Entwicklung und Produktion von Verbrennungsmotoren zunehmend komplexer und teurer wird.
Was Fahrer jetzt wissen sollten
Wer bereits ein Fahrzeug mit einem betroffenen Motor besitzt, muss sich keine Sorgen machen, denn die Regelung gilt nur für Neuzulassungen. Bestandsfahrzeuge dürfen weiterhin uneingeschränkt genutzt und auch als Gebrauchtwagen gehandelt werden. Allerdings könnte der Wertverlust bei diesen Modellen in Zukunft stärker ausfallen.
Interessenten, die noch ein Fahrzeug mit einem leistungsstarken V8-Motor erwerben möchten, sollten schnell handeln. Es ist davon auszugehen, dass die letzten verfügbaren Modelle vor Inkrafttreten der neuen Norm schnell vergriffen sein werden. Nach dem Stichtag werden diese Fahrzeuge in der EU nicht mehr als Neuwagen erhältlich sein.
