Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, um Online-Gerichtsverfahren in Deutschland zur Regel zu machen. Dieses soll die Digitalisierung der Justiz entscheidend voranbringen und Verhandlungen per Videokonferenz als gleichwertige Alternative zur Anwesenheit im Gerichtssaal etablieren. Dadurch wird ein wichtiger Schritt unternommen, um gerichtliche Prozesse flexibler und moderner zu gestalten.
Das neue Gesetz für Online-Gerichtsverfahren
Die zentrale Neuerung des Gesetzes ist die Stärkung von Videoverhandlungen. Bisher konnten Verfahrensbeteiligte die Teilnahme per Videoübertragung ablehnen, was nun nicht mehr ohne Weiteres möglich ist. Gerichte können zukünftig anordnen, dass Beteiligte wie Anwälte, Parteien, Zeugen oder Sachverständige sich online zu einer Verhandlung zuschalten.
Diese Regelung gilt für die Zivil-, Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Eine physische Anwesenheit im Gerichtssaal kann nur noch aus wichtigen Gründen verlangt werden, während die Öffentlichkeit weiterhin Zugang zu den per Video übertragenen Verhandlungen im Gericht haben wird. Strafverfahren sind von dieser Neuregelung allerdings vorerst ausgenommen.
Ziele und Nutzen der digitalen Justiz
Durch die Digitalisierung der Gerichtsverfahren sollen Abläufe beschleunigt und vereinfacht werden. Die Beteiligten sparen Zeit und Reisekosten, da sie von jedem beliebigen Ort aus an einer Verhandlung teilnehmen können. Außerdem wird dadurch die Justiz insgesamt zugänglicher und resilienter, beispielsweise bei zukünftigen Einschränkungen wie einer Pandemie.
Das Gesetz ist Teil einer umfassenderen Modernisierungsstrategie. Es soll einen Kulturwandel in der Justiz anstoßen, damit digitale Werkzeuge selbstverständlich genutzt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte, dass Deutschland bei der Digitalisierung der Justiz im europäischen Vergleich aufholen müsse.
Technische Umsetzung und nächste Schritte
Die technischen Voraussetzungen für die Videokonferenzen sollen bundesweit einheitlich sein. Das Gesetz sieht vor, dass die Länder bis Ende 2025 entsprechende Videokonferenzanlagen in den Gerichten einrichten. Ab 2026 wird die Teilnahme per Videoübertragung dann zum Standard.
Es wird eine Übergangsphase geben, um den Gerichten und allen Beteiligten die Anpassung an die neuen digitalen Prozesse zu ermöglichen. Während dieser Zeit können Erfahrungen gesammelt und die Technik optimiert werden, bevor die Regelungen vollständig in Kraft treten.
