Gerade bei den Werbungskosten lassen viele Menschen Geld liegen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro, allerdings überschreiten viele Arbeitnehmer diesen Betrag deutlich, ohne es zu wissen. Es lohnt sich daher, alle beruflich bedingten Ausgaben genau zu prüfen und zu belegen.
So nutzen Sie Werbungskosten und Homeoffice-Pauschale
Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören beispielsweise die täglichen Fahrten zur Arbeit. Hier können Sie die Entfernungspauschale von 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent für jeden weiteren Kilometer ansetzen, und zwar für die einfache Strecke.
Wer im Homeoffice arbeitet, kann ebenfalls profitieren. Für jeden Tag, den Sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten, können Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Diese beträgt 6 Euro pro Tag und ist auf maximal 1.260 Euro im Jahr begrenzt, was 210 Arbeitstagen entspricht. Dieser Betrag zählt ebenfalls zu den Werbungskosten und hilft somit, die Pauschale von 1.230 Euro zu überschreiten.
Außerdem können Sie Kosten für Arbeitsmittel wie einen neuen Laptop oder Fachliteratur absetzen. Betragen die Kosten für ein einzelnes Arbeitsmittel nicht mehr als 800 Euro netto (952 Euro brutto), können Sie diese sofort vollständig geltend machen. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, was bedeutet, dass die Kosten verteilt werden.
Weitere wichtige Steuererklärung Tipps: Versicherungen und Sonderausgaben
Neben den Werbungskosten gibt es weitere Posten, die Ihre Steuerlast mindern können. Dazu zählen vor allem Versicherungsbeiträge. Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung können Sie in der Regel vollständig als Sonderausgaben absetzen. Auch Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung sind absetzbar, allerdings gibt es hierfür Höchstgrenzen.
Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien erkennt das Finanzamt ebenfalls an. Sie können bis zu 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte als Spenden steuerlich geltend machen. Dafür benötigen Sie eine entsprechende Spendenquittung als Nachweis für das Finanzamt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten
Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, bieten haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Wenn Sie beispielsweise eine Reinigungskraft, einen Gärtner oder einen Babysitter beschäftigen, können Sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag liegt hier bei 4.000 Euro pro Jahr.
Auch für Handwerkerrechnungen gibt es einen Steuerbonus. Hier können Sie ebenfalls 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten geltend machen, jedoch keine Materialkosten. Die Obergrenze für diesen Abzug beträgt 1.200 Euro jährlich. Wichtig ist dabei, dass Sie die Rechnung per Überweisung bezahlen und nicht in bar, denn das Finanzamt benötigt einen entsprechenden Zahlungsnachweis.
Fehler vermeiden und Fristen einhalten
Um von allen Vorteilen zu profitieren, ist es entscheidend, die Steuererklärung korrekt und fristgerecht einzureichen. Die allgemeine Frist für die Abgabe endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, verlängert sich diese Frist deutlich.
Sammeln Sie während des Jahres alle relevanten Belege und Rechnungen sorgfältig. Auch wenn Sie nicht mehr verpflichtet sind, alle Nachweise direkt mit der Erklärung einzureichen, kann das Finanzamt diese nachträglich anfordern. Eine gut sortierte Ablage erleichtert Ihnen daher die Erstellung der Steuererklärung erheblich.
