Schulausfall Niedersachsen Glatteis: Die aktuelle Übersicht

Erneut müssen zahlreiche Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen zu Hause bleiben, denn anhaltendes Glatteis führt auch am heutigen Tag zu erheblichem Schulausfall in weiten Teilen Niedersachsens. Bereits am Vortag war der Unterricht witterungsbedingt abgesagt worden, und die Situation hat sich über Nacht nicht grundlegend verbessert. Viele Landkreise und kreisfreie Städte haben daher entschieden, den Präsenzunterricht an allgemeinbildenden sowie teilweise auch an berufsbildenden Schulen erneut auszusetzen, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg zu gewährleisten.

Die Gründe für diese weitreichende Maßnahme sind vielfältig. Hauptursache ist die extreme Wetterlage mit spiegelglatten Straßen und Gehwegen, die durch gefrierenden Regen auf kalte Böden entsteht. Zusätzlich erschweren erneute Niederschläge in den Morgenstunden die Lage, sodass eine sichere Schülerbeförderung vielerorts nicht garantiert werden kann. Die Lage spitzt sich außerdem durch erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr und im allgemeinen Straßenverkehr weiter zu, was die Anreise für Schüler und Lehrkräfte unzumutbar gefährlich macht.

Gleich mehrere Gründe für den Unterrichtsausfall

Die Entscheidung für den Schulausfall in Niedersachsen wegen Glatteis basiert auf einer Kombination mehrerer Risikofaktoren. An erster Stelle steht die akute Gefahr durch spiegelglatte Oberflächen. Meteorologen warnen weiterhin vor gefährlicher Glätte, die ein sicheres Vorankommen zu Fuß oder mit dem Fahrrad praktisch unmöglich macht. Gleichzeitig sind die Straßenverhältnisse so prekär, dass auch die Schulbusse und der öffentliche Nahverkehr ihren Betrieb nur eingeschränkt oder gar nicht aufrechterhalten können.

Als weiterer Faktor kommen die aktuellen Warnstreiks im öffentlichen Dienst hinzu. Davon sind unter anderem die landeseigenen Straßenmeistereien betroffen, die für den Winterdienst auf Landes- und Bundesstraßen zuständig sind. Durch den Streik kann die notwendige Streuung und Räumung der Verkehrswege nicht im gewohnten Umfang sichergestellt werden, was die Glatteisgefahr zusätzlich verschärft. Diese Kombination aus extremem Wetter und personellen Engpässen zwingt die Behörden zu präventiven Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Schulausfall in Niedersachsen wegen Glatteis: Diese Regionen sind betroffen

Laut den offiziellen Meldungen der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) Niedersachsen und der Warn-App KATWARN findet in zahlreichen Regionen kein regulärer Schulunterricht statt. Die Regelungen variieren dabei, denn während an allgemeinbildenden Schulen meist der gesamte Präsenzunterricht entfällt, stellen berufsbildende Schulen häufig auf Distanzunterricht um. Eltern und Schüler sollten sich daher direkt bei ihrer Schule über die spezifischen Vorkehrungen informieren. Folgende Landkreise und Städte haben einen Schulausfall gemeldet:

  • Landkreis Ammerland: Der Präsenzunterricht fällt aus. An den berufsbildenden Schulen (BBS) wird der Unterricht im Homeschooling erteilt.
  • Landkreis Aurich: An allen allgemeinbildenden Schulen gibt es keinen Präsenzunterricht. Die berufsbildenden Schulen führen Distanzunterricht durch.
  • Landkreis Cloppenburg: Der Präsenzunterricht entfällt komplett, während die BBS auf Distanzunterricht umstellen.
  • Landkreis Cuxhaven: Aufgrund des angekündigten Streiks der Straßenmeistereien fällt der Unterricht an sämtlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis und in der Stadt Cuxhaven aus. Dies betrifft auch das Kreisgymnasium Wesermünde. Die BBS in Cuxhaven und Schiffdorf bieten digitalen Unterricht an.
  • Landkreis Diepholz: Witterungsbedingt entfällt der Unterricht. Die BBS in Syke sowie das BBZ Dr. Jürgen Ulderup in Diepholz und Sulingen wechseln zum Distanzunterricht.
  • Stadt Delmenhorst: Sowohl an allgemeinbildenden als auch an berufsbildenden Schulen fällt der Präsenzunterricht aus. Die BBS organisieren nach Absprache mit der Schulleitung Distanzunterricht.
  • Stadt Emden: An den allgemeinbildenden Schulen findet kein Unterricht vor Ort statt. Berufsbildende Schulen unterrichten digital.
  • Landkreis Emsland: Der Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen fällt aus. An den berufsbildenden Schulen wird, mit Ausnahme der Akademie St. Franziskus Lingen, Distanzunterricht angeboten.
  • Landkreis Friesland: Auf dem Festland entfällt der Präsenzunterricht für alle Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen. Ob alternativ Distanzunterricht stattfindet, entscheiden die Schulen selbst. Die Insel Wangerooge ist von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Landkreis Hildesheim: Hier fällt der Unterricht an allen allgemeinbildenden Schulen aus, während an den berufsbildenden Schulen digital unterrichtet wird.
  • Landkreis Leer: Der Präsenzunterricht entfällt witterungsbedingt. Die Schulen entscheiden eigenständig über ein mögliches Angebot von Distanzunterricht.
  • Landkreis Oldenburg: Auch hier gibt es keinen Präsenzunterricht. Die BBS Wildeshausen führt Distanzunterricht durch, und eine Schülerbeförderung findet nicht statt.
  • Stadt Oldenburg: Ein Ausfall ist für die Graf-Anton-Günther-Schule gemeldet.
  • Landkreis Vechta: Der Präsenzunterricht fällt flächendeckend aus.
  • Landkreis Wesermarsch: Der Präsenzunterricht wird ausgesetzt. Die berufsbildenden Schulen organisieren stattdessen Distanzunterricht.
  • Landkreis Wittmund: Auf dem Festland fällt der Präsenzunterricht aus. An den berufsbildenden Schulen wird digital gelernt.

Eltern können bei Gefahr selbst entscheiden

Das niedersächsische Kultusministerium weist auf eine wichtige Regelung hin, die Eltern zusätzliche Sicherheit gibt. Auch wenn im eigenen Landkreis der Unterricht nicht offiziell abgesagt wurde, können Erziehungsberechtigte ihre Kinder der Klassen 1 bis 10 zu Hause behalten. Diese Möglichkeit besteht immer dann, wenn sie den Schulweg aufgrund extremer Wetterverhältnisse als unzumutbar oder zu gefährlich einschätzen.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass kein Kind einem unnötigen Risiko ausgesetzt wird. Eltern tragen hier die Verantwortung für die individuelle Einschätzung der Lage vor Ort. Es genügt, die Schule formlos darüber zu informieren, dass das Kind aufgrund der Witterungsbedingungen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann. Ein Fehlen aus diesem Grund gilt als entschuldigt.

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