In Schleswig-Holstein steht eine wichtige Änderung für Katzenhalter bevor, denn die Landesregierung hat eine neue Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese Verordnung führt eine Pflicht ein, freilaufende Katzen kastrieren zu lassen. Ziel der Maßnahme ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen einzudämmen und dadurch die Tierheime zu entlasten sowie die heimische Tierwelt zu schützen. Für Besitzer von Freigängerkatzen ergeben sich daraus neue Verantwortlichkeiten.
So funktioniert die neue Katzenschutzverordnung
Der Landtag hat die Verordnung einstimmig verabschiedet, weshalb sie voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten wird. Kern der Regelung ist, dass Katzen mit Freigang zukünftig kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie Tasso oder Findefix registriert sein müssen. Diese Pflicht soll für alle Tiere ab einem Alter von fünf Monaten gelten, da sie ab diesem Zeitpunkt geschlechtsreif werden können.
Die Umsetzung soll die Zahl der wild lebenden Katzen im Land nachhaltig senken. Tierschutzorganisationen fordern eine solche Regelung bereits seit langer Zeit, weil die Population der Streuner stetig wächst. Die neue Verordnung schafft daher eine landesweit einheitliche Grundlage, um diesem Problem zu begegnen und das Leid der Tiere zu verringern.
Warum die Katze zu kastrieren in Schleswig-Holstein zur Pflicht wird
Die Gründe für die Einführung der Kastrationspflicht sind vielfältig. Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums zufolge leben in Schleswig-Holstein etwa 75.000 verwilderte Katzen. Diese Tiere vermehren sich unkontrolliert, was zu stetig wachsendem Nachwuchs führt, der oft unter Hunger und Krankheiten leidet. Außerdem stellen sie eine erhebliche Belastung für die heimische Fauna dar, denn eine einzelne Katze erbeutet pro Jahr bis zu 200 Kleinsäuger, Vögel und Reptilien.
Ein weiterer wichtiger Grund ist die Überlastung der Tierheime im Land. Einrichtungen wie das Tierheim in Henstedt-Ulzburg sind regelmäßig an ihrer Kapazitätsgrenze oder sogar darüber hinaus belegt. Sie können oft keine neuen Fundtiere mehr aufnehmen, weil alle Plätze besetzt sind. Die Katze kastrieren Pflicht in Schleswig-Holstein soll daher langfristig dazu führen, dass weniger Katzen in den Heimen landen und sich die Situation für den Tierschutz entspannt.
Obwohl die positiven Effekte nicht sofort spürbar sein werden, rechnet der Deutsche Tierschutzbund damit, dass sich die Lage innerhalb von ein bis zwei Jahren merklich verbessert. Weniger Nachwuchs bei den Streunern bedeutet weniger Fundtiere und somit eine deutliche Entlastung für die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Tierheimen.
Praktische Tipps für Katzenhalter: Kastration, Kosten und Ablauf
Für Tierärzte gehört die Kastration zu den Routineeingriffen. Es handelt sich um eine unkomplizierte Operation, die schnell und sicher durchgeführt wird. Dennoch sollten Halter einige wichtige Punkte kennen.
- Der Eingriff: Bei einer weiblichen Katze werden die Eierstöcke entfernt, während bei einem Kater die Hoden entfernt werden. Der Eingriff bei Katern ist weniger aufwändig und dauert daher kürzer. Inklusive Narkosevorbereitung dauert eine Kastration bei einer Katze etwa eine halbe Stunde.
- Der richtige Zeitpunkt: Tierschutzverbände und Tierärzte empfehlen, die Kastration im Alter von fünf bis acht Monaten durchzuführen. Wichtig ist, dass die Tiere vor dem Eingriff noch keinen unkontrollierten Freigang erhalten, um eine ungewollte Trächtigkeit zu vermeiden.
- Die Kosten: Die Kosten für die Kastration variieren je nach Tierarzt und Geschlecht des Tieres. Bei Katern liegen die Kosten meist zwischen 150 € und 200 €, während der Eingriff bei Katzen mit bis zu 300 € teurer ist. Das Einsetzen des Mikrochips kostet zusätzlich etwa 50 €. Die anschließende Registrierung in einem Haustierregister ist hingegen in der Regel kostenlos.
- Mögliche Nebenwirkungen: Abgesehen vom Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit gibt es kaum Nebenwirkungen. Allerdings kann sich der Stoffwechsel mancher Katzen verlangsamen. Halter sollten deshalb nach dem Eingriff auf eine angepasste Fütterung achten, um Übergewicht zu vermeiden.
Kontrolle der Kastrationspflicht und mögliche Strafen
Die Verantwortung für die Kontrolle der neuen Verordnung liegt bei den Städten und Gemeinden. Sie sollen überprüfen, ob Katzenhalter ihrer Pflicht nachkommen. Der schleswig-holsteinische Gemeindetag weist jedoch darauf hin, dass flächendeckende Kontrollen aufgrund von Personalmangel kaum umsetzbar sein werden. Daher wird stark an die Eigenverantwortung und Vernunft der Katzenbesitzer appelliert.
Wer gegen die Katze kastrieren Pflicht in Schleswig-Holstein verstößt, muss voraussichtlich mit einem Bußgeld rechnen. Die genaue Höhe der Strafen steht allerdings noch nicht fest, da die Details der Verordnung noch finalisiert werden. Die Verbände haben nun die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen, bevor er endgültig in Kraft tritt.
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