Sondervermögen Schleswig-Holstein: So wird das Geld verteilt

Das Sondervermögen Schleswig-Holstein, gespeist aus Bundesmitteln, stellt 3,4 Milliarden Euro für die Infrastruktur bereit. Mit dem Geld sollen kaputte Straßen, Schulen und öffentliche Gebäude saniert werden, wodurch ein erheblicher Investitionsstau abgebaut werden soll. Allerdings sehen viele Kommunen darin nur eine vorübergehende Linderung, denn die grundlegenden Finanzierungsprobleme bleiben bestehen.

Wie das Sondervermögen in Schleswig-Holstein verteilt wird

Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen eine Vereinbarung getroffen, um die Gelder fair zu verteilen. Von den insgesamt 3,4 Milliarden Euro fließen 2,1 Milliarden direkt an die Städte und Gemeinden, während der Rest beim Land verbleibt. Die Aufteilung an die Kommunen erfolgt nach einem festen Schlüssel:

  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden: 47,2 %
  • Kreise: 26,8 %
  • Kreisfreie Städte: 25,9 %

Die genaue Summe für eine einzelne Kommune hängt hauptsächlich von ihrer Einwohnerzahl ab, denn diese wird zu 90 % gewichtet. Die restlichen 10 % richten sich nach der Finanzkraft, wodurch finanzschwächere Gemeinden eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Ziel ist es, dass die Mittel schnell in die kommunalen Haushalte eingeplant und für konkrete Projekte genutzt werden können.

Praxisbeispiele: Ein Tropfen auf den heißen Stein?

Die Stadt Neumünster kann mit rund 68 Millionen Euro aus dem Programm planen. Diese Summe klingt zunächst beachtlich, steht jedoch einem geschätzten Sanierungsstau von etwa 300 Millionen Euro gegenüber. Oberbürgermeister Tobias Bergmann (CDU) vergleicht die Hilfe daher mit einem kleinen Schluck Wasser für einen Verdurstenden – eine dringend benötigte Linderung, aber keine Heilung.

Konkret bedeutet dies, dass die Stadt nur bereits geplante Projekte umsetzen kann, während neue Vorhaben undenkbar bleiben. Beispielsweise müssten an 15 bis 20 Schulen Sanierungen vorgenommen werden, doch das Geld aus dem Sondervermögen reicht voraussichtlich nur für drei bis vier Standorte. Dadurch bleiben viele notwendige Maßnahmen, wie die Erneuerung von Schulhöfen oder Radwegen, auf der Strecke.

Auch in der Gemeinde Laboe zeigt sich ein ähnliches Bild. Bürgermeister Heiko Voß (parteilos) freut sich über die Zuweisung von 2,4 Millionen Euro, einer Summe, die die Gemeinde in dieser Höhe noch nie erhalten hat. Gleichzeitig verweist er auf den gewaltigen Sanierungsbedarf bei Rathaus, Promenade, Sportanlagen und Schwimmhalle, der Kosten in Millionenhöhe verursacht. Trotz der Finanzspritze plant Laboe daher für das laufende Jahr mit einem strukturellen Defizit von 1,1 Millionen Euro. Ein strukturelles Defizit entsteht, wenn die laufenden Einnahmen einer Kommune nicht ausreichen, um ihre laufenden Ausgaben zu decken.

Strukturelle Unterfinanzierung bleibt das Kernproblem

Experten wie Jörg Bülow vom Gemeindetag Schleswig-Holstein sehen in der einmaligen Finanzhilfe keine nachhaltige Lösung. Er betont, dass das Sondervermögen Schleswig-Holstein zwar helfe, akute Projekte zu finanzieren, aber nichts an der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen ändere. Das Kernproblem sei, dass die regelmäßigen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Aufgaben und Ausgaben zu bewältigen.

Bülow fordert deshalb eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung. Städte und Gemeinden benötigten mehr frei verfügbare Mittel, um nicht nur Infrastruktur zu erhalten, sondern auch Personal zu bezahlen und soziale Angebote zu sichern. Ein Lösungsansatz wäre, den Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatz- und Einkommenssteuer zukommen zu lassen, damit sie ihre Aufgaben dauerhaft finanzieren können.

Forderungen an den Bund: Wer bestellt, bezahlt

Verständnis für die Sorgen der Kommunen kommt auch aus der Landesregierung. Innenministerin Finke (CDU) geht zwar davon aus, dass mit dem Sondervermögen viele wichtige Infrastrukturprojekte umgesetzt werden können. Dennoch räumt sie ein, dass die Kommunen grundsätzlich mehr Geld für ihre Aufgaben benötigen.

Sie unterstützt daher die Forderung, dass der Bund eine größere finanzielle Verantwortung übernehmen muss. Immer wieder übertrage der Bund den Kommunen neue Aufgaben, ohne für eine ausreichende Gegenfinanzierung zu sorgen. Hier müsse das Prinzip gelten: Wer eine Leistung bestellt, muss auch für die Kosten aufkommen. Nur so könne die finanzielle Stabilität der Städte und Gemeinden langfristig gesichert werden.

Artikelempfehlung: Kneipensterben Schleswig-Holstein: Die Gründe für den Rückgang