Am 8. März stimmt die Schweiz über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Diese Reform soll die sogenannte Heiratsstrafe beseitigen, doch sie führt zu hitzigen Debatten, da viele Kritiker erhebliche Individualbesteuerung Nachteile befürchten. Insbesondere die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden lehnen die Vorlage entschieden ab, denn sie warnen vor neuen Ungerechtigkeiten und massiven Mehrkosten für Verwaltung und Steuerzahler.
Beide Appenzeller Kantone gehören zu den zehn Kantonen, die gegen das Bundesgesetz das Kantonsreferendum ergriffen haben. Daher kommt ihre ablehnende Haltung kurz vor der Abstimmung wenig überraschend. Ihre Begründungen sind dabei nahezu identisch und zeichnen ein klares Bild der erwarteten Probleme.
So funktioniert die Individualbesteuerung
Die geplante Steuerreform würde ein zentrales Element des heutigen Systems verändern. Bisher werden Ehepaare gemeinsam besteuert, das heisst, ihre Einkommen werden für die Steuerberechnung zusammengezählt. Dadurch kann es zu einer höheren Steuerprogression kommen, was oft als „Heiratsstrafe“ bezeichnet wird.
Mit der Individualbesteuerung würde jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen separat deklarieren und versteuern müssen. Folglich gälten für alle, ob verheiratet oder nicht, die gleichen Steuertarife. Während Befürworter darin mehr Gerechtigkeit sehen, warnen Gegner vor einer zusätzlichen Belastung für Familien mit traditionellen Rollenmodellen.
Die befürchteten Nachteile der Individualbesteuerung
Die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden kritisiert, dass das neue Modell vor allem Ehepaare mit nur einem Einkommen oder stark unterschiedlichen Gehältern benachteiligen würde. Um diese Schieflage zu verdeutlichen, hat die Regierung ein konkretes Rechenbeispiel veröffentlicht. Es zeigt die finanziellen Auswirkungen für ein Ehepaar mit einem Kind und einem Brutto-Gesamteinkommen von 120.000 Franken.
Die Berechnung der direkten Bundessteuer fällt je nach Einkommensverteilung sehr unterschiedlich aus:
- Gleiche Einkommen (je 60.000 Franken): Die Steuerlast beträgt 412 Franken.
- Ungleiche Einkommen (96.000 und 24.000 Franken): Die gemeinsame Steuerlast steigt auf 1.666 Franken.
- Alleinerzieher-Modell (120.000 Franken): Die Steuerlast explodiert auf 3.585 Franken, was mehr als dem Achtfachen entspricht.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass vor allem Paare mit hohen und ähnlich verteilten Einkommen profitieren würden. Die geplante Erhöhung des Kinderabzugs von 6.700 auf 12.000 Franken ändere daran wenig, denn ein Elternteil mit geringem oder keinem Einkommen kann diesen Abzug kaum oder gar nicht nutzen.
Verwaltungen erwarten enorme Kosten und Mehraufwand
Ein weiteres zentrales Argument gegen die Reform ist der immense administrative Aufwand. Da Ehepaare künftig zwei statt einer Steuererklärung einreichen müssten, würde sich die Anzahl der zu verarbeitenden Dokumente drastisch erhöhen. Dies hätte erhebliche Mehrkosten für Personal und Infrastruktur zur Folge.
In Appenzell Innerrhoden rechnet man mit 3.500 zusätzlichen Steuererklärungen. Das Steueramt schätzt den Bedarf an zusätzlichem Personal auf 200 bis 300 Stellenprozente, während die Kosten für Personal und IT auf rund 500.000 bis 600.000 Franken pro Jahr geschätzt werden. Hinzu kämen einmalige Informatikanpassungen von etwa 1,5 Millionen Franken.
Noch deutlicher wären die Auswirkungen in Appenzell Ausserrhoden mit 13.500 zusätzlichen Steuererklärungen. Die Regierung geht von acht neuen Stellen allein in der Steuerverwaltung aus, während der Umstellungsphase sogar von bis zu zwölf. Die jährlichen Personalkosten werden auf rund eine Million Franken geschätzt, und für die IT-Anpassungen rechnet man mit weiteren 1,7 Millionen Franken.
Inhaltliche Mängel und fragwürdige Anreize
Der Ausserrhoder Regierungsrat bemängelt außerdem, dass die Reform inhaltlich nicht überzeugt. Bestehende kantonale Modelle zur Milderung der Heiratsstrafe würden ohne Not ausgehebelt, obwohl sie sich bewährt haben. Außerdem sei das neue System nicht automatisch gerechter, da es neue Ungleichheiten schaffe.
Das Argument der Befürworter, die Reform schaffe Anreize für eine höhere Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners, lässt die Regierung nicht gelten. Ein zusätzliches Einkommen würde zwar weniger stark besteuert, allerdings könnten Beschäftigungseffekte gezielter durch Massnahmen am Arbeitsmarkt oder bei der Kinderbetreuung erreicht werden.
Klares Nein aus beiden Appenzell
Zusammenfassend kommen beide Regierungen zum selben Schluss. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden bezeichnet die Individualbesteuerung als „nicht zielführend“ und plädiert für die Beibehaltung des aktuellen Steuersystems. Ähnlich äußert sich die Standeskommission aus Innerrhoden. Sie empfiehlt den Stimmberechtigten deshalb, die Vorlage am 8. März klar abzulehnen.
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