Der Gemeinderat von Teufen übt deutliche Kritik an zwei zentralen Vorlagen des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Sowohl das geplante neue Gesetz zu Gemeindefusionen in Appenzell Ausserrhoden als auch das Entlastungsprogramm 2025+ stoßen auf Widerstand. Aus Sicht der Gemeinde verfehlen beide Entwürfe ihre eigentlichen Ziele und schaffen mehr Probleme als Lösungen.
In seiner offiziellen Stellungnahme, der Vernehmlassung, analysiert der Gemeinderat die Schwachstellen der kantonalen Pläne. Während die Notwendigkeit von Reformen anerkannt wird, kritisiert Teufen die Umsetzung als unzureichend und einseitig. Insbesondere die fehlende finanzielle Unterstützung und die Verschiebung von Kosten auf die Gemeinden stehen im Fokus der Kritik.
Kritik am neuen Gesetz für Gemeindefusionen in Appenzell Ausserrhoden
Grundsätzlich unterstützt der Teufner Gemeinderat das Vorhaben, einen rechtssicheren Rahmen für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse zu schaffen. Ein solches Gesetz ist wichtig, um die Zusammenarbeit zu fördern und die Strukturen im Kanton zukunftsfähig zu machen. Allerdings bleibt die vorgelegte Gesetzesvorlage weit hinter den Erwartungen zurück, denn sie bietet kaum konkrete Anreize.
Ein Hauptkritikpunkt sind die zahlreichen sogenannten „Kann-Formulierungen“. Diese unverbindlichen Regelungen schaffen keine Planungssicherheit für Gemeinden, die einen Zusammenschluss ernsthaft in Erwägung ziehen. Während die Autonomie der Gemeinden gewahrt bleibt, fehlen klare Zusagen und Verpflichtungen seitens des Kantons, was anspruchsvolle Fusionsprozesse erheblich erschwert.
Gemeindefusionen sind langfristige und komplexe Projekte mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Konsequenzen. Daher fordert Teufen substanzielle Projektbeiträge, tragfähige Lösungen für bestehende Verschuldungen und klare Perspektiven beim künftigen Steuerfuss. Ohne diese grundlegenden Unterstützungsleistungen sind erfolgreiche Fusionen kaum realistisch umzusetzen.
Der Gemeinderat bezweifelt deshalb stark, dass der vom Kanton gewählte „Minimalansatz“ die angestrebte strukturelle Weiterentwicklung der Gemeinden tatsächlich auslösen kann. Die Vorlage biete zu wenig, um die Hürden für einen Zusammenschluss wirksam zu senken.
Sparprogramm 2025+: Kostenverschiebung statt echter Entlastung
Auch beim kantonalen Entlastungsprogramm 2025+ äußert sich der Gemeinderat kritisch. Er erkennt die angespannte Finanzlage des Kantons an und unterstützt das Ziel, den Staatshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Angesichts steigender Ausgaben sind Maßnahmen zur Vermeidung dauerhafter Defizite zweifellos notwendig.
Die vorgeschlagenen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen erreichen dieses Ziel jedoch nur teilweise. Zwar enthält die Vorlage einzelne Sparmaßnahmen, doch in vielen Punkten handelt es sich um reine Kosten- und Einnahmenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden. Dies führt weder zu einer effektiven Entlastung des Gesamthaushalts noch zu einem Mehrwert für die Bevölkerung.
Diese Vorgehensweise kommt faktisch einer verdeckten Steuerverlagerung auf die Gemeindeebene gleich. Besonders kritisch beurteilt der Rat die geplante pauschale Abgeltung der Gemeinden an den Kanton für den Steuerbezug, da diese eine reine Umverteilung ohne jeglichen Effizienzgewinn darstellt. Außerdem bemängelt Teufen, dass zentrale und stark wachsende Kostenbereiche wie Gesundheit, Soziales und Bildung in der Vorlage weitgehend ausgeklammert bleiben.
Forderung nach strukturellen Reformen und Partnerschaft
Trotz der umfassenden Kritik gibt es auch einen positiven Aspekt im Sparprogramm. Die vorgesehenen Einsparungen im Personalbereich der kantonalen Verwaltung werden ausdrücklich begrüßt. Insbesondere der geplante Stellenabbau über die natürliche Fluktuation, also durch nicht ersetzte Pensionierungen und Abgänge, wird als sinnvoller Schritt gewertet.
Anstatt einseitiger Belastungen fordert der Teufner Gemeinderat den Kanton jedoch zu einem partnerschaftlichen Vorgehen auf. Er schlägt eine umfassende Aufgaben- und Finanzüberprüfung vor, die gemeinsam mit den Gemeinden durchgeführt wird. Nur so ließen sich nachhaltige und breit getragene Lösungen für die finanziellen Herausforderungen finden.
Eine nachhaltige Sanierung des Staatshaushalts muss auf echten strukturellen Reformen beruhen. Sie darf nicht einseitig zulasten der Gemeinden erfolgen, denn dies schwächt die lokale Ebene, ohne die übergeordneten Probleme zu lösen.
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