Baumschutzreglement Binningen: So werden Bäume jetzt geschützt

Die Gemeinde Binningen setzt als erste im Kanton Basel-Landschaft ein klares Zeichen für den urbanen Naturschutz. Mit einem neuen Baumschutzreglement für die Gemeinde wird die Fällung von Bäumen auf öffentlichem Grund strengen Regeln unterworfen. Dadurch soll der wertvolle Baumbestand für die Zukunft gesichert werden, wobei jede Fällung durch eine angemessene Neupflanzung kompensiert werden muss.

Wie das neue Baumschutzreglement funktioniert

Das Reglement schützt gezielt Bäume, die auf öffentlichem Grund oder auf Land im Besitz der Gemeinde stehen. Die zentrale Voraussetzung für den Schutzstatus ist ein Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, der einen Meter über dem Boden gemessen wird. Eine Fällung ist daher nur noch mit einer offiziellen Bewilligung der Abteilung Hochbau und Ortsplanung möglich.

Die Behörde erteilt diese Genehmigung allerdings nur unter einer klaren Bedingung: Auf demselben Areal muss eine finanziell gleichwertige Ersatzpflanzung erfolgen. Dieser neue Baum steht sofort ebenfalls unter Schutz, wodurch ein Kreislauf des Erhalts entsteht. Um Transparenz zu schaffen, erstellt die Gemeinde außerdem ein öffentliches Inventar, das alle geschützten Bäume auflistet.

Hintergründe der Entscheidung in Binningen

Der Beschluss des Einwohnerrats ist kein Zufall, denn er setzt eine erfolgreiche Volksinitiative aus dem Jahr 2024 um. Das zeigt den starken Rückhalt für den Baumschutz in der Bevölkerung. Das Ortsparlament hat das Reglement bereits in erster Lesung beraten und sogleich beschlossen, weshalb eine spätere Änderung als sehr unwahrscheinlich gilt.

Geltungsbereich: Öffentlicher Grund und private Initiative

Der Kern des Reglements zielt auf Bäume ab, die sich auf öffentlichem Grund oder im Besitz der Gemeinde befinden. Private Grundeigentümer werden also nicht zur Teilnahme verpflichtet. Ihnen steht es jedoch frei, ihre Bäume freiwillig unter den gleichen Schutz zu stellen und so einen Beitrag zum lokalen Ökosystem zu leisten.

Im Gegensatz zum verpflichtenden Schutz auf Gemeindeland genießen Private allerdings mehr Flexibilität. Sollten sie die Nutzung ihres Grundstücks durch den geschützten Baum als zu stark eingeschränkt empfinden, können sie den Schutzstatus wieder aufheben. Diese Regelung soll die Akzeptanz fördern und gleichzeitig Anreize für freiwilliges Engagement schaffen.

Ein regionaler Vorreiter mit überregionalen Vorbildern

Mit diesem Schritt nimmt Binningen eine Vorreiterrolle im Kanton Basel-Landschaft ein, denn bisher gab es hier keine vergleichbare Regelung. Während ein umfassendes Baumschutzreglement für eine Gemeinde im Baselbiet neu ist, gibt es in anderen Kantonen bereits etablierte Vorbilder. So schützt die Stadt Basel-Stadt ihre Bäume bereits seit 1980 auf eine sehr ähnliche Weise.

Auch die Stadt Bern verfügt über ein entsprechendes Baumschutzreglement. In der Region gab es zudem in den Gemeinden Allschwil und Ettingen ähnliche Bestrebungen. Der Beschluss in Binningen könnte daher als Signal für weitere Kommunen dienen, den Schutz ihres Baumbestandes ebenfalls gesetzlich zu verankern.

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